22.04.2012 | 14:47 Uhr · 1593 Views · von Regina Matussek

Bäckerei Grecht (Engen)

Nicht gekennzeichneter Kuchen mit Alkohol an Kinder verkauft

Trotz vorherigen Nachfragen wurde der Alkohol im Kuchen verschwiegen und an zwei Kinder, 12 Jahre und 9 Jahre alt, verkauft! Nur durch den "komischen" Geschmack (Alkohol) fiel das Vergehen auf.

Auf das Nachfragen der Eltern wurde nur ein Bedauern erwidert, dass es der Geschäftsführerin leid tun würde, aber sie könnte es nicht mehr ändern. Es wurde weder ein Hinweisschild noch Kennzeichnung der Zutaten für den Kuchen im oder beim Verkaufstresen entdeckt, und der s. o. angeführten Nachfragen wurde nicht wahrheitsgemäß geantwortet.

Unserem Erachten nach wäre es sinnvoll, zum Schutze der Jugend und Kinder, eine inhaltsgemäße Auszeichnung der Backwaren für die Zukunft zu veranlassen.

Wir bitten Sie, diesem Sachverhalt nachzugehen.

Besten Dank

Meine Forderung

Abklärung des Sachverhaltes

Kommentar

22.04.2012 | 15:20 Uhr · ReclaBoxler-2618118

Der Sachverhalt ist doch bereits abgeklärt. Verkaufsteam hat sich bereits entschuldigt.

Kommentar

22.04.2012 | 15:23 Uhr · ReclaBoxler-6911223

Haben Sie den Kuchen zur chemischen Analyse gegeben? Womöglich war es nur billiges Aroma. Ansonsten wäre auch mal interessant zu wissen was es für ein Kuchen war.

Kommentar

22.04.2012 | 20:25 Uhr · Der Großinquisitor

@ Regina Matussek:

Selbst wenn es sich nicht um einen Aromastoff gehandelt haben sollte, in einer Schoko-Weinbrandbohne ist wesentlich mehr Alkohol drinne.

Viel Wind um nix!

Kommentar

23.04.2012 | 09:45 Uhr · ReclaBoxler-4221213

Lieber Beschwerdeführer, sie sprechen mir so aus dem Herzen! Nicht nur für Kinder oder trockene Alkoholiker wäre eine Kennzeichnung wünschenswert. Sondern auch für Schwangere! Mir ist es schon oft passiert, dass das Personal nicht beantworten konnte, ob Alkohol drin ist oder nicht- bzw. es wurde einfach verneint ohne genaues zu wissen. Finde es auch rätselhaft, dass nicht schon lange eine Kennzeichnungspflicht eingeführt wurde!

Kommentar

29.04.2012 | 20:54 Uhr · Regina Matussek

Bitte um Aufrechterhaltung der Beschwerde, denn auch andere Mitmenschen müssen darüber informiert werden!
Mit freundlichen Grüßen
R. Matussek/H. Hielscher

Kommentar

01.05.2012 | 19:40 Uhr · Nicola Schlüter.

Es gibt immer wieder Menschen die anderen das Leben schwer machen müssen. In den Kuchen kann kein erheblicher Prozentsatz an Alkohol drin gewesen sein und wenn er schon komisch schmeckt, dann esse ich ihn auch nicht auf. Welche Mitmenschen wollen Sie denn damit schützen? Schwangere Trittbrettfahrerin, wie viele rauchen und trinken wärend der Schwangerschaft. Nur wer arbeitet kann auch Fehler machen und eine Entschuldigung ist vollkommen ausreichend.

Kommentar

03.05.2012 | 11:23 Uhr · ReclaBoxler-2123024

Ja, ne ist klar "immer schön die Beschwerde aufrecht erhalten" und dabei konsequent überlesen, daß es sich hier, um einen Aromastoff handeln kann. Solchen BF ist leider nur wichtig, etwas zu m. e.c.k. e.r. n zu haben:

Kommentar

06.06.2012 | 08:52 Uhr · Regina Matussek

Bisher keinerlei Reaktion der Bäckerei "Grecht" in Engen.

Kommentar

20.06.2012 | 06:14 Uhr · ReclaBoxler-4918028

Also ein 12-jähriges bzw. 9-jähriges Kind geht in eine Bäckerei und fragt konkret nach, ob Alkohol im Kuchen ist?

Kommentar

17.12.2012 | 15:24 Uhr · Chris Fetsche

@ Regina Matussek

Wir bewundern ihren nachhaltigen Einsatz!

Nur schade, dass kein Lebensmitteltest veranlaßt und Anzeige gestellt wurde. Seeehr! bedauerlich und inkonsequent.