16.05.2012 | 12:08 Uhr · 1422 Views · von Arne Mertz

primamobile GmbH (Berlin)

Kaltakquise am Telefon

Soeben wurde ich von einer Dame von Primamobile angerufen (Berliner Vorwahl), die mir einen Handyvertrag aufschwatzen wollte. Ich gebe nie irgendwo an, dass ich mit Telefonanrufen solcher Art einverstanden bin.

Ich habe der Anruferin explizit verboten, mich wieder zu belästigen und das Gespräch abgebrochen (aufgelegt).

Meine Forderung

Unterlassungserklärung, dass derartige Anrufe nicht mehr vorkommen

Firmenantwort

06.06.2012 | 08:48 Uhr · Primacall GmbH

Sehr geehrter Herr Mertz,

Ihre Beschwerde haben wir zur Kenntnis genommen. Gern würden wir Ihrem Vorwurf nachgehen, doch leider sind Ihre Angaben so unpräzise, dass wir die Angelegenheit nicht eindeutig zuordnen und somit nicht abschließend prüfen können.

Sollten Sie keine Angebote unsererseits wünschen, werden wir dies natürlich respektieren. Hierzu können Sie uns gern unter info@primamobile.eu Ihre konkreten Daten mitteilen, damit wir Ihre Telefonnummer aus unserem Bestand nehmen können.

Ansonsten besteht für Sie auch die Möglichkeit, von dem für Verbraucher kostenfreien Angebot der sog. Robinson-Listen Gebrauch zu machen. In diese Listen können sich bekanntermaßen jene Verbraucher eintragen, die sich nicht für Werbeaktionen von Unternehmen interessieren. Wir nehmen einen ständigen Abgleich mit diesen Listen vor und löschen umgehend die betroffenen Telefonnummern aus unserem Bestand.

Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit nunmehr aufgeklärt ist. Sollten Sie noch Rückfragen haben, erreichen Sie uns gern unter der Rufnummer 030 - 206 143 800.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primamobile-Team

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16.05.2012 | 14:07 Uhr · ReclaBoxler-6191243

Computerbild "Schluss mit dem Werbeterror am Telefon"

Zitat:

"Wichtig: Drücken Sie nie Zustimmung aus, sagen Sie nicht „Ja“.

Viele Berater schneiden Gespräche in Ausschnitten mit und werten solche Aussagen später als Vertragsabschluss.

Geben Sie nie Ihre Kontonummer und Ihr wirkliches Geburtsdatum bekannt. .

So reagieren Sie richtig: Auflegen!

Am sichersten: Erhalten Sie unverlangte Anrufe, legen Sie sofort auf.

Ausnahme: Bei Anrufen von einer Computerstimme notieren Sie sich vorher die in der Ansage beworbene Rückrufnummer. ... "

www.computerbild.de/artikel/cb-Ratgeber-Kurse-Telefon-Handy-Festnetz-So-erkennen-und-vermeiden-Sie-Werbeanrufe-1654334.html

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16.05.2012 | 16:18 Uhr · ReclaBoxler-1519735

Geben sie die Nummer der Bundesnetzagentur weiter!

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16.05.2012 | 19:55 Uhr · Rainer Richtig

Dieser Kommentar wurde entfernt.

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21.05.2012 | 09:13 Uhr · ReclaBoxler-4117175

Ach, und auf welcher Gesetzesgrundlage? Oder sollte mir die Ironie entgangen sein?

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25.05.2012 | 14:13 Uhr · Arne Mertz

Natürlich hat sich niemand bisher gemeldet.

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28.05.2012 | 09:05 Uhr · Michael Prinz

Wo kommen eigentlich immer die superschlauen User her? Ein gutgemeinter Rat ist hilfreicher, als sich hier untereinander zu beschimpfen.

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11.06.2012 | 11:46 Uhr · Arne Mertz

Ich werde garantiert nicht einen vollständigen Satz persönlicher Daten an eine Firma senden, mit der laut Google-Ergebnissen schon einige Leute unangenehme oder fragwürdige Erfahrungen gemacht haben.
Ferner gilt auch ohne Eintrag in der Robinson-Liste, dass Werbeanrufe ohne vorherige Einverständniserklärung des Angerufenen (Kaltanrufe) in Deutschland verboten sind.
Ich werde die Angelegenheit einmalig auf sich beruhen lassen. Beim nächsten Anruf dieser Art werde ich allerdings ausreichend präzise Angaben sammeln, um die Beschwerde gleich an die Bundesnetzagentur weiterzuleiten.

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25.10.2012 | 22:02 Uhr · ReclaBoxler-5501656

Normalerweise liegt bei solchen Anrufen ein Opt-in vor, dh irgendwann wurde (oftmals unwissentlich) ein Einverständnis erteilt, weil AGBs akzeptiert wurden, zb bei Onlinebestellungen oder Gewinnspielen im Kaufhaus. Somit ist es keine Kaltaquise.

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26.10.2012 | 06:54 Uhr · Ein Kunde

@ 5501656
Sollten Sie ein Cold-Call-Betreiber sein, wäre es gut, wenn Sie sich mit der Rechtslage vertraut machen.
Bei einem Gewinnspiel kann keine Klausel eingebaut werden, welche Anrufe für andere Waren ermöglicht. Autogewinnspiel -> nur Autowerbung.
In den AGB können Sie so eine Klausel überhaupt nicht unterbringen.
Sie können auch keine Klausel verwenden, in der nicht aufgelistet ist, wer Sie anrufen darf.
Also Vorsicht -> es wird teuer.
http://www.antispam-ev.de/wiki/ColdCall#Pauschales_.22Werbeeinverst.C3.A4ndnis.22_bei_Gewinnspielen:_unwirksam.21