19.05.2012 | 17:31 Uhr · 720 Views · von Tamara und Erwin S.

Imbiss Hütte (Pommern)

Unfreundliche Bedienung

Am 19.05.2012 haben wir: mein Ehemann, Hund und ich einen Ausflug an die Mosel gemacht.

Unterwegs haben wir den Flohmarkt und den Imbiss "Hütte" in 56829 Pommern Moselweinstraße 12 besucht. Die Wirt und Wirtin waren sehr unfreundlich. Es war viel Betrieb und als ich zwei hausgemachte Würste, zwei Krautsalate und zwei Kaffee bestellt, ist eine böse Überraschung gekommen: Kleine Würstchen wurden in Brötchen eingepackt und Kaffee war wie Wasser. Als ich Bemerkung wegen Wurst gemacht habe, hat der Wirt geschrien: So was sagt man im Voraus. Was im Voraus, wenn ich die Hausmacherwurst bestellt habe?

Ich habe vom Wirt die Rechnung gefordert, statt der Rechnung habe ich ein Papierchen ohne Datum bekommen, das Datum wurde von mir auch gefordert.

Ich kann mir vorstellen, dass die Arbeit im Imbiss nicht leicht ist, aber man muss nicht sein menschliches Gesicht verlieren. Kann man dieses Zettelchen als eine Rechnung betrachten? Kann Herr Wirt mir antworten?

Beste Grüße aus dem Hunsrück.

Meine Forderung

Eine Rechnung und mehr Freundlichkeit

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19.05.2012 | 19:41 Uhr · ReclaBoxler-3012985

In so einem Spielunken sollte man einen großen Bogen machen.

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19.05.2012 | 21:08 Uhr · ReclaBoxler-8612132

Dieser Zettel ist alles, aber bestimmt keine Rechnung.

Da steht ja noch nicht einmal die genaue Adresse dieser Hütte drauf.

Den können Sie ebenso gut direkt entsorgen.

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20.05.2012 | 14:41 Uhr · ReclaBoxler-9619525

Also der Skandal war jetzt dass das würstchen im Brötchen serviert wurde statt ohne Brötchen oder neben dem Brötchen. Daraufhin wurde als Schikane eine Rechnung gefordert und die war jetzt nicht ausführlich genug. Ich würd zu der Pommesbude auch nicht mehr hingehen.

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20.05.2012 | 15:47 Uhr · Peter Peter

Diesen Typen muß gesagt werden - in Zukunft darf er seine Würstchen an jemand anderen verkaufen und hoffentlich darf er sehr, sehr lange auf Kunden warten.

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20.05.2012 | 20:49 Uhr · Pulvermann's Grab

Papierchen ohne Datum? Da steht doch ein Datum drauf!

Trotzdem, "Gesicht in der Menge" ist doch schon vielsagend, da macht man lieber einen großen Bogen rum. Außerdem informiert man hier die zuständige Behörde, die für Konzessionserteilung dieser Pinte zuständig ist.

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22.05.2012 | 06:28 Uhr · ReclaBoxler-4647143

@ Pulvermann´s Grab, wie sagt man so schön?
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil".

Das Datum hat der Gastwirt erst nach Aufforderung mit auf die sogenannte "Rechnung" geschrieben!

Erst lesen, dann neunmalklugen Kommentar abgeben.

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22.05.2012 | 08:57 Uhr · Ein Reisender

@ Mitleser

Ich wäre da mal mit der Anzeige etwas vorsichtig.

Als Privatperson haben Sie nämlich gar keinen Anspruch auf eine Rechnung sondern nur auf eine Quittung und diese muss enthalten:
Datum, Ware, Unterschrift.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Habe-ich-Anspruch-auf-eine-Rechnung-__f12611.html

Auch:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung
http://de.wikipedia.org/wiki/Quittung

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22.05.2012 | 10:35 Uhr · Ein Reisender

@ Mitleser

'Mein Ehemann, Hund und ich einen Ausflug an die Mosel gemacht'

ist wohl privat und damit der Rest ihrer Ausführungen hinfällig.

Die Ware muss außerdem nicht zwingend angegeben und keinesfalls detailliert aufgelistet werden.