31.05.2012 | 19:10 Uhr · 1577 Views · von Susanne M.
Hamburg Netz GmbH (Hamburg)
Gas-Sperrung aus "Versehen" - und kein Wiederanschluss in Sicht
Am 21. Mai hat mir die Hamburg Netz GmbH – eine E.ON-Tochter – aus "Versehen" den Gasanschluss gekappt und weigert sich seither, diesen wieder herzustellen.
Für meine vier Kinder und mich heißt das: Nicht mehr heizen, nicht mehr (warm) duschen, nicht mehr kochen. Als freie Redakteurin arbeite (und friere) ich auch noch zu Hause, zwei meiner Kinder und ich haben mittlerweile eine Bronchitis und ich habe total die Nase voll. Lustig ist das alles nicht!
Der Sperrung vorausgegangen war eine Mitteilung der Hamburg Netz GmbH vor etwa einem Jahr, dass der Wintergarten meines Häuschens regelwidrig die Gasleitung überdecke und deshalb ein Umbau nötig wäre. Der Anbau war vor 15 Jahren vom Vorbesitzer, einem Architekten, erstellt und vom Bauamt ohne Abstriche genehmigt worden.
Die Hamburg Netz GmbH verlangte dennoch umgehend (!) entweder den Abbau des Wintergartens, oder aber die Umlegung der Gasleitung nach außen – in einen Anschlusskasten, der übrigens ausschließlich der Hamburg Netz GmbH zugängig sein sollte. Den Umbau würde die Hamburg Netz GmbH erledigen, allerdings für eine recht stolze Summe von rund 2.000 Euro oder mehr. Zahlbar von mir an die Hamburg Netz GmbH.
Ich glaubte zunächst an einen Witz. Oder an Bauernfängerei. Denn kann es angehen, dass sich Netzbetreiber unter Angabe fadenscheiniger Gründe jetzt Aufträge „selber basteln“? Oder wollte das Unternehmen den Anschluss nun nach außen legen, um jederzeit nach Belieben den Gashahn auf- oder zudrehen können? Wäre das so abwegig? Bei über 7.000 EON-Kunden, die gegen die unbegründeten Erhöhungen der Gaspreise Einspruch erhoben, und Zahlungen einbehalten hatten? Übrigens: EON-Kundin bin ich seit langem nicht mehr.
Ich hatte mich – auch mangels der für diesen Umbau nötigen Geldmittel – lange Zeit gegen diese mir noch immer unverständliche Umbaumaßnahme gesträubt, aber als mir die Hamburg Netz GmbH letztlich ein deutlich günstigeres Angebot vorgelegt und gleichzeitig immer massiver mit Sperrung der Leitung gedroht hatte, gab ich schließlich auf und unterschrieb den Auftrag für den Umbau im Januar 2012.
Nun hat Hamburg Netz meine Gasversorgung dennoch abgestellt mit der Begründung, dass „der rechtswidrige Zustand auf“ dem „Grundstück nach wie vor nicht beseitigt worden“ sei.
Stimmt genau: Es ist nichts passiert. Und den Auftrag zur Ausführung hatte die Hamburg Netz GmbH!
Leider hatte die Rechtsabteilung der Hamburg Netz GmbH gar nicht mitbekommen, dass der Auftrag seit Urzeiten unterschrieben vorlag, und die schikanöse Sperrung ist somit nicht nur komplett unbegründet, sondern außerdem rechtswidrig.
Da allerdings die Kosten für die Sperrung, wie auch für den Wiederanschluss, folglich von der Hamburg Netz GmbH zu tragen sind, ersinnt man dort täglich neue Gründe, um mir den Anschluss nicht wieder herzustellen, und die Arbeiten offenbar bis zum Beginn der Umbaumaßnahmen hinauszuzögern. Was leider noch dauern kann.
In der Zwischenzeit müssen wir jetzt wochenlang frieren, weiterhusten, kalt duschen und können nicht kochen – also noch nicht einmal Wasser erwärmen. Unglaublich, oder?
Diese Geschichte soll Euch nun einfach noch mal die Willkür die Netzbetreiber aufzeigen, und Ihr könnt sie auch gern im Zusammenhang mit der Unterstützung der Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“ verwenden, über die gleichzeitig mit der Bundestagswahl 2013 ein Volksentscheid stattfinden wird ( www.unser-netz-hamburg.de).
Wenn Ihr Fragen habt, meldet Euch gern jederzeit.
Herzliche Grüße
Meine Forderung
Gas unverzüglich wieder anschließen
Firmenantwort
05.06.2012 | 08:59 Uhr · Hamburg Netz GmbH
Die Überbauung von Erdgasleitungen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Der Grund: Bei einem möglichen Defekt der Leitung könnte sich Erdgas unbemerkt unterhalb von Fundamenten oder Mauern sammeln, was im extremsten Fall zu einer Explosion führen kann. Die entsprechenden Vorschriften sind als anerkannte Regeln der Technik rechtlich bindend. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, bei Verstößen gegen diese Vorgaben Abhilfe herbeizuführen.
Nach Feststellung dieser regelwidrigen Überbauung wurde die Hausbesitzerin auf diesen Umstand hingewiesen und aufgefordert, den Hausanschluss verlegen zu lassen oder die Überbauung abzureißen.
In diesem Zusammenhang wurde von unserer Seite ein Kostenvoranschlag in Höhe von rund 2.000 Euro erstellt. Dieser sah vor, dass der Hauptteil der notwendigen Arbeiten im Außenbereich vorgenommen werden würde. Ziel war es dabei, möglichst wenig baulichen Aufwand im Inneren des Hauses auszulösen.
Da die Hausbesitzerin diesem Vorschlag nicht zugestimmt hat, haben wir einen zweiten Vorschlag erstellt, der die Arbeiten im Außenbereich auf ein Minimum reduziert, allerdings zusätzliche Baumaßnahmen im Innenbereich des Hauses und damit zusätzliche Kosten dort auslösen wird.
Im Januar hat die Hausbesitzerin zwar einen Auftrag unterschrieben. In der Folgezeit ist es allerdings nicht gelungen, einen Termin zur Verlegung des Hausanschlusses zu vereinbaren, da es immer Einwendungen von Seiten der Hausbesitzerin gegen unsere Terminvorschläge gab oder vereinbarte Termine von ihr nicht eingehalten wurden.
Trotz mehrfacher Hinweise, dass ein Netzbetreiber im Zweifelsfall zu Sperrung der Anlagen verpflichtet ist, war die Hausbesitzerin zunächst nicht zur Kooperation bereit.
Um den sicherheitsgefährdenden Zustand im Umfeld des Hauses zu beenden, wurde am 21. Mai die Hausanschlussleitung unterbrochen.
Zwischenzeitlich hat sich die Hausbesitzerin zur Kooperation bereit erklärt, sodass am 4. Juni ein neuer Hausanschlusskasten von uns gesetzt werden konnte.