31.05.2012 | 09:50 Uhr · 763 Views · von Holly

FlexStrom AG (Berlin)

Lieber Mahnungen, alls ordnungsgemäße Vertragasufrechnung

Ich habe 2011 einen Jahresvertrag über die Stromlieferung mit Flexstrom und Vorkasse geschlossen. Ich musste bedingt innerhalb dieser Zeit (acht Monate) umziehen. Flexstrom bot mir großzügigerweise an, den Vertrag zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort weiterzuführen, was ich auch bestätigte.

Allerdings bedarf es einen neuen Schriftstück, weil die Verträge auf die einmalig vergebene Zählernummern geschrieben werden. - Klingt noch plausibel.

Am Jahresabschluss (Vertragskündigung) erhielt ich nur die Rechnung für meinen neuen Wohnsitz. Da ich keine Abrechnung des gesamten Vertragsjahres erhalten habe, erhob ich Einspruch und mahne den Jahresabschluss an.

Außer der Zusage, dass man sich darum kümmere, passierte bis zum heutigen Tage nichts, nur Mahnungen auf die Rechnung für die neue Wohnung.

Flexstrom scheint hier überfordert zu sein, einfach zwei Verbraucherstellen zu addieren! Vielleicht muss da mal ein Praktikant ran, um solche Probleme zu klären.

Meine Forderung

Ordnungsgemäße Abrechnung der gesamten Vertragslaufzeit

Kommentar

31.05.2012 | 15:50 Uhr · Strom Robin Hood

Mit solchen Aufgaben ist Flexstrom einfach überfordert!
Oder steckt hier vielleicht wieder der Versuch dahinter, den Verbraucher mürbe zu machen und ungerechtfertigte Zahlungen einzutreiben?
Ich hoffe, Sie haben Ihre Forderung per Einschreiben mit Rückschein versandt und darin Flextrom eine eindeutige Frist gesetzt.

Kommentar

13.07.2012 | 08:20 Uhr · Holly

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Diskussion

27.07.2017 | 07:12 Uhr

Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.