05.06.2012 | 18:49 Uhr · 481 Views · von Alexander Horn

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Fehlende/Fehlerhafte Jahresabrechnung

Auch ich möchte hiermit das merkwürdige Geschäftsgebaren von Hitstrom öffentlich machen.

Hier mein Fall:

Am 19.11.2010 habe ich über TopTarif einen Anbieterwechsel zu Ihnen veranlasst. Die damals vereinbarten Konditionen: Monatlicher Grundpreis: 15,46 Euro; Arbeitspreis pro kWh: 19,64 Cent. Abschlagszahlung 88 € in 11 Raten.

Am 25.11.2010 gab es eine Mail, in der mir der voraussichtliche Liefertermin 1.1.2011 mitgeteilt wurde.

Am 1.1.2010 gab es von Ihnen eine Mail, dass die Rückmeldung meines Altlieferanten noch nicht erfolgt ist.

Am 30.01.2011 gab es dann in meinem Postfach eine dreiseitige Kundeninformation. Auf diesen drei Seiten wurde mir in einem Absatz mitgeteilt, dass sich mein Arbeitspreis durch die EEG Umlage auf 21,29 Cent erhöhen wird und gleichzeitig die Abschlagszahlung auf 66,56 € verringert.

Am 22.02.2011 wurde mir dann der verbindliche Liefertermin rückwirkend zum 01.01.2011 zugesagt. In diesem Schreiben haben Sie mir freundlicherweise auch noch einmal meine wichtigsten Vertragsdaten zusammengefasst:
Monatlicher Grundpreis: 15,46 Euro; Arbeitspreis pro kWh: 19,64 Cent.
Abschlagszahlung 88 € in 11 Raten, genau wie ursprünglich vereinbart.

Am 25.02.2011 kam dann die erste Rechnung, Abschlagszahlung 88 € pro Monat, wie ursprünglich vereinbart.

Bis zum 7.3.2012 hat es Hitstrom nicht geschafft, mir eine Abrechnung zu erstellen, daher habe ich eine eigene aufgestellt und Hitstrom zugeschickt (es gibt eine ordentliche Rückzahlung). Gleichzeitig habe ich Hitstrom die Einzugsermächtigung entzogen und eine Verrechnung meiner Forderungen mit den nächsten Abschlagszahlungen angekündigt. Damit kam Bewegung in die Sache. Kurz danach kam eine Jahresabrechnung von Hitstrom, ohne Verweis auf meine selbst erstellte. Dort wurde natürlich der höhere Arbeitspreis berechnet.

Selbstverständlich habe ich Widerspruch eingelegt.

Begründung:

- Die EEG Umlage, auf die Sie sich in Ihrem Schreiben als Grund für die Preiserhöhung berufen, stand bereits ab dem 15.10.2010 für das folgende Jahr fest. Somit hätte sie in das Angebot vom 19.11.2010, welches Grundlage für den Vertragsabschluss war, längst eingepreist sein müssen. Eine Erhöhung der EEG Umlage nach Vertragsabschluss gab es nicht mehr, so dass es auch keine Preisanpassung hätte geben dürfen.

- In Ihren eigenen AGB steht: "Preisanpassungen werden nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt." Mitgeteilt wurde die Preisanpassung am 31.01.2011, berechnet wurde der neue Tarif bereits ab dem 01.02.2011. Somit wurde die zwei Monats Frist nicht eingehalten, womit die Preisanpassung gemäß Ihren eigenen AGB nicht wirksam geworden ist.

- Bei einer Preiserhöhung steht mir ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zu. Innerhalb dieser vier Wochenfrist wurden mir jedoch von Ihnen noch einmal in Textform meine ursprünglich vereinbarten Konditionen bestätigt. Außerdem wurde, auch innerhalb dieser Frist, in der Abschlagsrechnung wie ursprünglich vereinbart, 88€ als monatlicher Abschlag in Rechnung gestellt und nicht wie in Ihrer Kundeninformation aufgeführt 65,56 €. Somit war für mich als Kunden offensichtlich, dass die ursprünglich vereinbarten Konditionen gelten, die mir von Ihnen auch nach der Kundeninformation schriftlich bestätigt wurden.

Als Antwort kam nur:

Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 16.04.2012, möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Preiserhöhung rechtmäßig durchgeführt wurde. Im Zuge dieser hatten Sie ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie aber nicht in Anspruch haben. Eine Korrektur der Abrechnung erfolgt nicht.

Darauf noch ein Versuch mit der Bitte um Erklärung, warum Hitstrom der Meinung ist, dass die Preiserhöhung rechtmäßig sei. Gleichzeitig habe ich angekündigt, dass ich mich, falls keine befriedigende Erklärung kommt, bezugnehmend auf §111 des Energiewirtschaftsgesetzes, an die Schlichtungsstelle wende werde.

Als Antwort kam nur der vorhin zitierte Satz.

Seit Ende Mai liegt jetzt der Fall bei der Schlichtungsstelle.

Mein Versuch der fristgerechten Kündigung zu Ende Dezember per Mail wurde übriges mit der Begründung auf die AGB abgelehnt, es wird ein Schreiben benötigt. Da ich noch Zeit habe und mich nicht noch weiter mit der Firma ärgern möchte, werde ich diesem Wunsch nachkommen.

Übrigens, mein Gasvlieferverhältnis wurde zum 1.5. mit dem Anbieter aufgelöst, bisher noch keine Abrechnung. Zwei Wochen gebe ich Hitenergie noch, bevor ich auch hier tätigt werden muss.

Gruß,

Alexander Horn

Meine Forderung

Korrektur der Jahresabrechnung

Firmenantwort

26.07.2012 | 14:18 Uhr · ExtraEnergie GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Der Grund für die abweichenden Verbrauchsangaben von Ihren Zählerdaten besteht (voraussichtlich) in fehlenden oder widersprüchlichen Verbrauchsdaten. So liegt uns teilweise bei manchen Kunden nur der vertraglich angekündigte Verbrauch, bei anderen wiederum liegen Ablesewerte von Kunden und vom Verteilnetzbetreiber vor, die sich aber auch nicht immer decken. Aufgrund dessen gibt es teils Abweichungen in den Jahresrechnungen.

Falls Sie Ihre Abrechnung nicht nachvollziehen können, kontaktieren Sie uns bitte über presse@hitenergie.de mit dem Betreff „Verbraucherforum“ und teilen uns Ihren aktuellen Zählerstand mit. Meist kann somit die Abrechnung zufriedenstellend korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie