13.07.2012 | 20:00 Uhr · 8085 Views · von H. Friedrich

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Rossmann verweigert Umtausch

Am 25.05.2012 schickte ich ein Schreiben an Herrn Dirk Rossmann persönlich, da ich einige Tage zuvor eine Hose in seiner Filiale in 50933 Köln, Aachenerstrasse umtauschen wollte, was mir jedoch - trotz Kaufnachweis (!) - verweigert wurde.

In der Filiale wurde ich sehr unprofessionell von den Mitarbeiterinnen abgewiesen. Sie rieten mir sogar, mich mit meiner Bitte um Umtausch an Herrn Rossmann zu wenden.

Dies tat ich auch in Form des v. g. Schreibens, auf das ich bis heute keine Antwort erhalten habe.

Bei aller "Kundenfreundlichkeit", die Herr Rossmann nach außen kommuniziert, sieht die Realität wohl anders aus. Der Umtausch einer Hose im Wert von € 9,95 wurde verweigert, obwohl die Größe zu klein ausfiel und Möglichkeiten der Anprobe im Drogeriemarkt (logischerweise) nicht gegeben sind. Offensichtlich ist es Herrn Rossmann ebenso egal wie seinen Mitarbeitern, ob er Kunden verliert oder nicht!

Ab sofort heißen unsere Haushaltsprodukte nicht mehr Domol, Isana, Alouette oder Perlodent. Stattdessen nehme ich gerne den längeren Weg in Kauf, um zukünftig bei dm einzukaufen.

Meine Forderung

Umtausch der Hose und Stellungnahme von Rossmann

Firmenantwort

26.07.2012 | 10:06 Uhr · Dirk Rossmann GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstellen nicht kundenfreundlich behandelt gefühlt haben. Uns ist selbstverständlich sehr daran gelegen, unser Kulanzversprechen einzuhalten. Aus diesem Grund haben wir in den genannten Verkaufsstellen verschiedene Test-Umtauschversuche durchgeführt, die seitens der Mitarbeiter alle nach den entsprechenden Anweisungen korrekt bearbeitet wurden. Die Beschreibung Ihrer Darstellung konnten wir nach Befragung des Personals nicht nachvollziehen. Aufgrund der mittlerweile vergangenen Zeit seit Mitte / Ende Mai ist es uns nicht mehr möglich, die von Ihnen beschriebene Situation nachzuvollziehen.

Bitte wenden Sie sich noch einmal mit der Hose und dem Kassenbeleg an die Verkaufsstelle. Eine Rücknahme gegen Auszahlung des Kaufbetrages wird gerne durchgeführt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kassenbeleg gut leserlich ist, die Ware zum Kassenbeleg passt und der Kauf innerhalb von zwei Jahren stattgefunden hat.

Einen Eingang Ihres Schreibens an Herrn Roßmann persönlich können wir hier innerhalb unserer Zentralverwaltung bedauerlicherweise nicht ermitteln.

Trotzdem hoffen wir, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rossmann-Kundenservice