26.07.2012 | 18:05 Uhr · 884 Views · von Lisa Stötzler

FlexStrom (Berlin)

Falsche EVU-Ablesung-horrende Rechnung!

Hallo,

ich bin seit 01.11.2010 Kunde bei Flexstrom, hatte da einen geschätzten Jahresverbrauch von 5000kWh. Bei Vertragsende mit dem vorherigen Versorger, wies der Zähler einen Stand von 13.846kWh (lt. Abrechnung mit diesem Versorger) auf.

Nun flattert mir die Jahresrechnung der Flexstrom ins Haus; sie legt einen Gesamtverbrauch von 13505,4kWh im Jahr 2011 zugrunde. Der Zählerstand am 01.01.2011 wird mit 4858,4 (lt EVU-Ablesung) angegeben, am 31.12.2011 mit 18363,8; dies ergibt einen Rechnungsbetrag von €2717,99, eine Nachforderung von €1687,97.

Nach ewigem Hin- und Her (telefonisch und per E-Mail) ohne Lösung, meinte ein Flexstrom-Mitarbeiter nun, es läge an uns, diese Unregelmäßigkeit in den Ablesungen des Zählerstands zu klären. Der Netzbetreiber SWKiel Netz GmbH gibt nur Auskunft über die übermittelten Ablesungen. Ich fühle mich jetzt gezwungen, dieses Kuddel-Muddel durch meine Anwältin klären zu lassen.

Meine Forderung

Korrigierte Rechnung, verläßliche + verbindliche Klärung

Kommentar

29.07.2012 | 18:19 Uhr · Strom Robin Hood

Diese "Firma" legt es nur darauf an, die Kunden durch Nichteinhaltung von Versprechen (z. B. Bonus), dubiosen Auslegungen der Geschäftsbedingungen, die keiner versteht, unberechtigte Forderungen und unbegründeten Preiserhöhungen um ihr Geld zu bringen. Die Lehre daraus:
- keine Verträge mit solchen unseriösen Stromanbietern abschließen
- bestehende Verträge schnellstmöglich kündigen
- alle, die man erreichen kann (Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen usw.) über die Geschäftspraktiken von Flexstrom (und Löwenzahn) informieren und dringend davon abraten.
Nur so kann sich der Verbraucher wehren und denen die Geschäftsgrundlage entziehen. Schade für die Betroffenen im Falle eines Konkurses, aber wer bei dieser Vielzahl an Negativ-Publicity immer noch einen Vertrag mit Flexstrom abschließt, ist im Prinzip selbst Schuld.

Kommentar

17.08.2012 | 07:44 Uhr · Lisa Stötzler

Wir haben unsere Anwältin mit dieser Angelegenheit betraut - ihre Fristsetzung läuft bis heute. Wir haben FlexStrom noch einmal sämtliche vorangegangenen Abrechnungen zukommen lassen; aus denen geht hervor, dass der Zählerstand bei Vertragsbeginn von FlexStrom falsch zugrundegelegt wurde.
Werden von der weiteren Entwicklung berichten!