07.08.2012 | 05:32 Uhr · 1431 Views · von ReclaBoxler-2337802

DanCenter A/S (Hamburg)

Kundenbeschwerde zur Betriebskostenabrechnung

DanCenter – Danland A/S

Geschäftsleitung / Forvaltning

Lyngbyvej 20

DK 2100 København Ø

Danmark

B., 06. Aug. 2012

Teilwiderspruch gegen die Betriebskostennachforderung zur Buchungsnummer 2012-136855, Haus 33993 v. 02. - 16. Juni 2012

Sehr geehrte Herren S. (als CEO), R. (als Vertriebsdirektor) und H. (als Hauseigentümer),

zu o. a. Buchung haben Sie uns mit Schreiben vom 17. Juli eine Betriebskostennnachforderung zukommen lassen, die von uns auch umgehend beglichen wurde – bis auf die Position „Reinigung nicht ok“ über € 82,10.

Wir gehen vorläufig davon aus, dass es sich bei dieser Nachforderung um einen Irrtum Ihrerseits handelt, da wir das Haus definitiv sauberer hinterlassen haben, als es von uns vorgefunden wurde, und erwarten aufgrund der unten aufgeführten Umstände umgehend eine Rücknahme dieser Forderung.

Es mussten von uns bereits beim Einzug folgende Sauberkeitsmängel beseitigt werden, damit wir uns wohlfühlen konnten:

All diese Dinge wurden von uns nicht beanstandet, weil wir uns bisher zu den pflegeleichten Gästen zählten, die nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Aufstand machen - was offenbar nun so leider nicht mehr möglich ist. Des weiteren stehen erhebliche Mängel an der Ausstattung des Hauses im Raum, die wir eigentlich nicht beanstanden wollten, aber nun als meldepflichtig ansehen:Wie gesagt, gehen wir noch davon aus, dass es sich bei der Nachforderung in diesem Einzelfall um einen Irrtum handelt, und erwarten anderenfalls umgehend die Aushändigung einiges Reinigungsprotokolls und ggf. von Beweisen (= Bilder, die den Nachreinigungsbedarf dokumentieren) - wenngleich dies im Zweifelsfall irrelevant für uns ist, da sich in unserer Gegenwart bis zum Verlassen des Hauses kurz vor 10 Uhr kein Mitarbeiter von DanCenter Blåvand zur Abnahme eingefunden hat, obwohl ja bekannt war, dass wir das Haus selbst reinigen werden.

Da man in deutschen Verbraucherforen in letzter Zeit auffällig oft von scheinbar systematischer Abzocke im Zusammenhang mit Kautionen und Nebenkosten, besonders bei DanCenter-Häusern, liest, möchten wir Ihnen schon mal ankündigen, dass auch von uns im Falle Ihrer Uneinsichtigkeit entsprechende Einträge dort platziert werden.

(Im deutschen Verbraucherportal ciao.de finden sich aktuell 78 Bewertungen von DanCenter-Kunden aus den letzten drei Jahren, von denen 50 mit sehr schlechten Noten eingestuft sind, wovon sich wiederum ca. drei Viertel mit unberechtigten Nebenkostennachforderungen oder Kautionseinbehaltungen befassen. Der Rest handelt vom Zustand mancher Häuser, Ihrem Wechselkursgebaren und den unverschämten fünf Euro Gebühren für die Nebenkostenabrechnung.)

Dazu sei nur nebenbei bemerkt: Und wenn die Extragebühren zehnmal in Ihren Geschäftsbedingungen verankert sind – es ist Ihre Pflicht, eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter zu erstellen!

Weiterhin werden wir auch nicht davor zurückschrecken, Kontakt zu Medien aufzunehmen, die Schiedsstelle Ihres Ferienhausverbandes FB anzurufen, oder auch von Deutschland aus Rechtsmittel einzulegen. Von negativer Mundpropaganda, die in dem Fall nicht mehr vermeidbar wäre, noch gar nicht gesprochen. Da in Ihren AGBs im deutschen Katalog kein Gerichtsstand genannt wird, gehen wir davon aus, dass dieser nach unserem Endverbraucherrecht in Deutschland liegt und also von hier aus nach Deutschem Recht der Sache nachgegangen werden könnte.

Abschließend möchten wir noch klar zum Ausdruck bringen, dass wir die offenbar übliche Verschiebung in das für Außenstehende kaum durchschaubare Zuständigkeitsgeflecht aus DC Deutschland, der Zentrale in Kopenhagen, dem Vermieter und dem DC-Büro vor Ort nicht akzeptieren werden. Klären Sie es bitte einfach hinter den Kulissen und informieren Sie uns abschließend zentral über Ihre Entscheidung.

In der Hoffnung auf eine gütliche Einigung, damit Sie uns auch in Zukunft wieder als Gäste willkommen heißen können, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen aus B.

J. S. (als Hauptmieter u. Beschwerdeführer)

S. W., F. F., W. M. (als Mitmieter und Zeugen)

sowie vier weitere enttäuschte Gäste, die nicht durchgängig anwesend waren.

Meine Forderung

Korrekte Betriebskostenabrechnung

Kommentar

14.08.2012 | 06:41 Uhr · ReclaBoxler-2337802

Kein Bild, kein Ton aus Dänemark. :o(

Kommentar

18.08.2012 | 00:12 Uhr · ReclaBoxler-2337802

Die Firma hat sich in einem anderthalbseitigen Brief für die beklagten Umstände entschuldigt und auf die strittige Nachforderung "aus Kulanz" verzichtet.