23.08.2012 | 17:45 Uhr · 2847 Views · von Mandy Laurent

Bundeskartellamt

Hohe Benzinpreise

Die Benzinpreise schießen seit Wochen in die Höhe.

Die Mineralölgesellschaften, allesamt Multis, also Monopole, Oligopole und Kartelle, verdienen sich in der Urlaubszeit eine goldene Nase.

Das Bundeskartellamt ist die Behörde, die solches verhindern soll. Sie ist ein zahnloser Tiger. Ihre Aufgabe wäre es, diesem Treiben Einhalt zu gebieten und kleinen und mittelständischen Unternehmen auch die Chance zu bieten, sich in diesem Markt zu betätigen.

Meine Forderung

Wirksame Maßnahmen des Bundeskartellamts, die diese Wucherpreise verhindern.

Firmenantwort

29.08.2012 | 18:21 Uhr · Bundeskartellamt

Sehr geehrte Beschwerdeführerin,

sehr geehrter Beschwerdeführer,

wir bekommen täglich viele Eingaben von Menschen die unter den hohen Spritpreisen leiden. Nicht nur deshalb sind die Kraftstoffpreise für das Bundeskartellamt ein wichtiges Thema und wir haben uns die Kraftstoffmärkte über einen langen Zeitraum in einer sogenannten Sektoruntersuchung sehr genau angeschaut. Das Bundeskartellamt hat jedoch keine rechtliche Grundlage, direkt in die Preisbildung bei Benzin und Dieselöl einzugreifen. Ihre verständliche Kritik an den Preisen und Preisschwankungen sollten Sie daher direkt an die Mineralölkonzerne und/oder die Politik richten.

  • Warum steigen die Preise momentan so stark?

Der derzeit zu beobachtende Anstieg der Benzinpreise folgt größtenteils den Preiserhöhungen auf den Großhandelsmärkten. Aufgrund des nicht funktionierenden Wettbewerbs sind vor allem die fünf großen Mineralölkonzerne in der Lage, diese Preissteigerung an die Autofahrer weiterzugeben. Ob die von Mineralölunternehmen vorgebrachten Argumente den Anstieg der Benzinpreise auf den Großhandelsmärkten erklären können, würde eine tiefer gehenden Analyse der Raffinerie- und Großhandelsmärkte erfordern. Wer aktuell an den hohen Spritpreisen verdient und welche Faktoren den Preis beeinflussen sind in dem ZDF Beitrag „Benzinpreise weiter auf Rekordniveau“ anschaulich dargestellt.

  • Was unternimmt das Bundeskartellamt gegen die aktuellen hohen Spritpreise?

Das Bundeskartellamt ist keine Preissetzungsbehörde, die auf „Knopfdruck“ den Benzinpreis senken kann. In Deutschland dürfen Unternehmen grundsätzlich frei entscheiden, wie teuer sie ihre Waren verkaufen. Das Bundeskartellamt kann gegen das Preissetzungsverhalten der Mineralölkonzerne daher nur dann einschreiten, wenn verbotene Absprachen vorliegen. Ein nahezu paralleles Preisverhalten, wie es an den Preisaushängen der Tankstellen regelmäßig zu beobachten ist, reicht als Nachweis nicht aus. Dies insbesondere deshalb, weil ein solches paralleles Preisverhalten möglich ist, ohne auf verbotenen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beruhen zu müssen. Das Kernproblem ist die Marktstruktur: der Markt wird von den fünf großen Mineralölkonzernen gemeinsam beherrscht und die machen sich gegenseitig kaum Wettbewerb. Diese Marktstruktur können wir mit kartellrechtlichen Mitteln nicht ändern. Allerdings sorgen wir dafür, dass die Mineralölkonzerne ihre Marktmacht nicht zur Behinderung von Freien Tankstellen einsetzen (vgl. Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 4. April 2012) und die Marktmacht dieser Unternehmen nicht durch den Zukauf weiterer Tankstellen oder Unternehmen verstärkt wird.

  • Glauben Sie wirklich, dass sich die fünf großen Mineralölkonzerne bei den Preisen nicht doch absprechen?

Das ist doch keine Glaubensfrage. Dem Bundeskartellamt liegen keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen vor. Autofahrer tragen häufig bei uns vor, dass gleiche oder ähnliche Benzinpreise Preisabsprachen beweisen würden. So einfach ist das aber nicht. Denn gleichförmige Preisbewegungen sind auf hoch konzentrierten Märkten häufig zu beobachten. Weil der Benzinmarkt von fünf großen Unternehmen beherrscht wird, ist es für diese Unternehmen überhaupt nicht erforderlich, die Preise abzusprechen. Denn jedes Mineralölunternehmen kennt mittlerweile den Ablauf von Preiserhöhungen: erst legt Shell oder Aral vor und mit einem fast immer gleichen Zeitabstand ziehen die anderen Unternehmen nach. Dafür braucht man keine Absprachen, sondern jedes Unternehmen muss nur den Markt genau beobachten. Ein derartiges Verhalten ist zwar aus Sicht der Verbraucher ärgerlich, weil hierdurch höhere Preis im Markt durchgesetzt werden können. Das Wettbewerbsgesetz verbietet dieses Verhalten aber nicht.

  • Kontrollieren Sie die aktuelle Preisentwicklung?

Da unsere Mitarbeiter selbst Autofahrer sind, sehen wir natürlich auch die aktuelle Preisentwicklung zumindest hier in der Region Köln/Bonn. Eine systematische Erfassung von Benzinpreisen findet aber nicht statt. In Deutschland gibt es rund 14000 Tankstellen. Eine systematische Kontrolle der Tankstellenpreise würde zu einem enormen Aufwand sowohl bei uns als auch bei den Mineralölunternehmen führen. Aus diesem Grund führen wir keine systematische Kontrolle der aktuellen Preise durch. Wir haben jedoch im Rahmen der Sektoruntersuchung Kraftstoffe für einen begrenzten Zeitraum von dreieinhalb Jahren in vier Städten sämtliche Preisbewegungen analysiert und dabei insbesondere die Preiserhöhungsabläufe aufgedeckt.

  • Warum ist es so schwer, ein Kartellrechts- bzw. Missbrauchsverfahren gegen die Konzerne einzuleiten? Haben Sie das schon einmal geprüft?

Das Wettbewerbsgesetz unterscheidet zwischen Kartellverfahren und Missbrauchsverfahren. Wie bereits erwähnt, liegen uns keine Anhaltspunkte für Preisabsprachen vor. Aus diesem Grund besteht derzeit schlicht kein Anfangsverdacht, um ein Kartellverfahren einzuleiten. Anders sieht es bei Missbrauchsverfahren aus. Hierfür ist zunächst einmal der Nachweis erforderlich, dass bestimmte Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung im Markt verfügen. Das Kartellamt ist davon überzeugt, dass die fünf größten Unternehmen den Benzinmarkt beherrschen, eine höchstrichterliche Bestätigung unserer Einschätzung steht aber noch aus. Darüber hinaus muss das Kartellamt zeigen, dass diese marktbeherrschenden Unternehmen ihre Stellung missbraucht haben. Der Nachweis, dass Benzinpreise missbräuchlich überhöht sind, ist jedoch kaum zu erbringen, weil wir nicht nur auf ein „bewegliches Ziel“ schießen sondern auch beweisen müssten, was der „richtige“ Benzinpreis wäre. Aus diesem Grund steht der Schutz der Marktstruktur im Mittelpunkt unserer Arbeit.

  • Wie bewerten Sie die fast schon stündlichen Preisschwankungen an den Tankstellenketten?

Die Bewertung von häufigen Preisschwankungen an Tankstellen ist nicht eindeutig. Vor allem die Mineralölkonzerne sehen hierin einen Beleg für funktionierenden Wettbewerb. Das Kartellamt teilt diese Meinung nicht. Gerade in hochkonzentrierten Märkten wie dem Tankstellenmarkt können häufige Preisschwankungen das Ergebnis von Preiserhöhungsinitiativen sein. Ein Mineralölkonzern beginnt mit einer Preiserhöhung, die anderen folgen mit zeitlicher Verzögerung. Nach einer gewissen Ruhephase bröckelt der Preis dann in mehrere Schritten ab, bis es wieder zur deutlichen Preiserhöhung kommt. Die zwischenzeitlichen Preissenkungen sind also kein Zeichen für Wettbewerb, sondern eigentlich nur eine Störung der Preiserhöhung. Zu beachten ist weiterhin, dass subjektive Preisbetrachtungen oftmals in die Irre führen. Tatsächlich ist es so, dass der Benzinpreis in Deutschland regelmäßig nur einmal am Tag ansteigt und dann in mehreren Schritten wieder sinkt. Ein Preissetzungsmodell wie z. B. in Österreich beurteilen wir deshalb für die deutschen Marktverhältnisse eher zurückhaltend. Das ebenfalls aktuell diskutierte West-Australische Modell erscheint auf den ersten Blick interessanter und sollte nach unserer Auffassung einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, um daraus evtl. Rückschlüsse für Deutschland zu ziehen. Hier müssen die Konzerne die Preise des Folgetages bis 14:00 Uhr einer staatlichen Institution gemeldet haben. Am nächsten Tag gilt dieser Preis dann ab 6:00 Uhr morgens für 24 Stunden.

Weitere Informationen finden Sie in den „Häufigen Fragen zum Thema Kraftstoffpreise“ und dem Abschlussbericht der „Sektoruntersuchung Kraftstoffe“.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit

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