03.09.2012 | 13:15 Uhr · 1884 Views · von Jürgen Kossien
American Airlines, Inc. (Hounslow, Middlesex)
Mitnahme durch Fluggesellschaft verweigert
Die Fluglinie American Airlines (Kooperationspartner der Air Berlin) hat mir aus fadenscheinigen Gründen die Mitnahme verweigert.
Die Flugkosten incl. Mehraufwand betragen ca. 1000 Euro.
Der Verdienstausfall durch verspätete Rückkehr beträgt ca. 2000 Euro.
Außer Bearbeitungszeichen, automatisierten Rückantworten, Warteschleifen in der Kundenhotmail und und und keine weitere Reaktion.
Meine Forderung
Komplette Erstattung der Kosten in Höhe von ca. 3000 Euro
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03.09.2012 | 15:12 Uhr · ReclaBoxler-1918722
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03.09.2012 | 15:16 Uhr · ReclaBoxler-2151524
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03.09.2012 | 15:17 Uhr · ReclaBoxler-3905281
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03.09.2012 | 17:15 Uhr · ReclaBoxler-2332522
Oder wie kommen die 2.000 EURO Verdienstausfall zu Stande?
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03.09.2012 | 20:39 Uhr · ReclaBoxler-7518421
Des Weiteren muss eine Schadenersatzforderung detailliert dargestellt werden und durch Belege der Höhe und dem Grunde nach bewiesen werden. Einfach pauschal irgendwelche Beträge nennen und diese als Forderung zu deklarieren reicht nicht aus. Da könnte ja jeder kommen und irgendwelche Wunschvorstellungen in den Raum verwerfen.
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03.09.2012 | 20:44 Uhr · ReclaBoxler-2332522
Aber schalten Sie doch mal IHR Hirn ein.
Wieviel später ist der BF zu Hause angekommen? 1, 2 oder 3 Tage?
Und wer in der Zeit einen derartigen Verdienstausfall hat, kann sich BILLIG nicht leisten und fliegt ganz sicher nicht mit AirBerlin. Und würde ganz andere Register ziehen als die unnütze Beschwerde hier.
Also mal wieder Jemand, der hier. egal.
Und warum nennt er die "fadenscheinigen" Gründe nicht?
Kein Mensch mit einem derartigen Einkommen lässt sich wegen "fadenscheiniger Gründe" abweisen.
Allerdings weiß der Bf - im Gegensatz zu Ihnen - wer sein Vertragspartner ist.
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04.09.2012 | 05:15 Uhr · ReclaBoxler-3126818
Für die Kommentierer in Bezug auf meinen Verdienst nur soviel, wer das Doppelte wie ein Durchschnittstätiger arbeitet, hat auch die Möglichkeit, das Doppelte zu verdienen.
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04.09.2012 | 06:11 Uhr · ReclaBoxler-9135427
Die kosten werden wohl ehr nicht erstattet werden da der ganze Vorgang nicht belegbar ist. Vor allem die Aussage das man den Flug aufhalten will bis sie die Unterlagen haben dürfte man schon als unglaubwürdig abtuen.
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04.09.2012 | 06:21 Uhr · ReclaBoxler-9194247
Macht ja wohl für die USA keinen Sinn. ..
Haben Sie die ESTA-Genehmigung über folgenden Link eingeholt: https://esta.cbp.dhs.gov ?
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04.09.2012 | 10:07 Uhr · ReclaBoxler-3126818
Denn wer! die Verfahrensweise kennt, weiß auch, daß der Typ am Schalter lediglich die ESTA-Nummer ins PC-System einträgt und fertig ists. Es sei denn, man mag nicht, oder, oder, oder.
Aber Einige hier haben schon Recht, dieses Forum scheint hier völlig ungeeignet und meine Beschwerde deplaziert zu sein.
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04.09.2012 | 12:26 Uhr · ReclaBoxler-9194247
Aber wenn ich mir diese Begründung vom BF durchlese, kommt mir unweigerlich das Bild in den Kopf, der BF hat sich das ESTA-Formular irgendwo an einer dunklen Ecke besorgt, statt 14$ 100€ bezahlt und ne Art Einkaufszettel in die Hand gedrückt bekommen.
Wie Kein Fan schon schrieb, ist das ein wichtiges Reisedokument. Und das ist weder handschriftlich verfasst noch in deutscher Sprache geschrieben. Außerdem muß es spätestens 72 h vor der Einreise beantragt werden und nicht erst am Flughafen!
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04.09.2012 | 20:19 Uhr · ReclaBoxler-7302522
Hmm - mal rechnen. der Durchschnittsverdiener arbeitet 40 Stunden in der Woche und bekommt dafür 4.000 EUR pro Monat - BRUTTO.
Macht 1.000 EURO pro Woche. Bei rund 50 % Abzügen (ja - soviel zahlt man im Durchschnitt!) also 500 EURO pro Woche.
Demnach (und nach seiner eigenen Erklärung doppelt so viel wie der Durchschnitt zu arbeiten) müsste der BF ZWEI! Wochen verspätet zu Hause angekommen sein.
LÄCHERLICH!
Und dann fehlende, zwingend erforderliche Dokumente als "fadenscheinig" zu bezeichnen spricht ebenfalls für sich.
Nur ein anwalt kann da empfehlen: Beauftragen sie einen Anwalt.
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10.09.2012 | 13:35 Uhr · Jürgen Kossien
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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11.09.2012 | 08:03 Uhr · Jürgen Kossien
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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25.09.2012 | 08:08 Uhr · Jürgen Kossien
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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16.10.2012 | 09:15 Uhr · Jürgen Kossien
Beschwerde ist noch nicht gelöst