05.09.2012 | 18:47 Uhr · 552 Views · von ReclaBoxler-2734988
Hilfiger Stores BV (Amserdam)
Ungerechtfertigte Mahnungen
Ich erhalte nun schon die 2. Mahnung für einen Gürtel, den ich in der 30. KW mit der Ware beigelegten Retourschein zurückgesandt habe. Auch auf mein Widerspruchsschreiben vom 15.08.2012 mit Darstellung des Sachverhalts ist die Antwort ein Mahnschreiben.
Meine Forderung
Sachliche Richtigstellung und Unterlassung ungerechtfertigter Mahnungen
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05.09.2012 | 21:20 Uhr · ReclaBoxler-4385971
Am Retoureschein ist noch ein kleiner Abschnitt, den man bei Übergabe der Retoure von der Post bestädigen lassen soll. Haben sie diese Bestädigung mit Poststempel, dann senden sie diese mit ihrem Widerspruch an T. H.
Wenn sie diesen Abschnitt nicht haben, dann haben sie Pech gehabt und müssen die Rechnung wohl bezahlen.
Wenn sie diesen Abschnitt nicht haben, dann haben sie Pech gehabt und müssen die Rechnung wohl bezahlen.
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07.09.2012 | 09:42 Uhr · ReclaBoxler-6171532
Das stimmt nicht ganz. Da der Retourenschein eine Paketnummer enthält, die bereits in das System eingepflegt war, ist es ganz einfach zu sehen, ob das Paket zurückgeschickt wurde und wo es gelandet ist. Da braucht man auch diese Bestätigung nicht.
Dem Shop selber müsste diese Paketnummer auch bekannt sein, da diese ja schliesslich den Rücksendeschein erstellt haben.
Dem Shop selber müsste diese Paketnummer auch bekannt sein, da diese ja schliesslich den Rücksendeschein erstellt haben.
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13.09.2012 | 09:45 Uhr · ReclaBoxler-2734988
Die Firma hat auch nicht auf den Widerspruch der 2. Mahnung, trotzt Bitte um Bestätigung des Erhalts, reagiert.
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27.09.2012 | 10:04 Uhr · ReclaBoxler-2734988
Bisher keine Reaktion der Firma!
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18.10.2012 | 16:35 Uhr · ReclaBoxler-2734988
Auch bis dato keinerlei Reaktion des benannten Unternehmen!
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21.11.2012 | 09:07 Uhr · ReclaBoxler-2734988
Hilfiger hat auf Anfrage von SUPERillu in der Sache reagiert und sich bei mir entsprechend entschuldig. Der Sachverhalt ist endgültig geklärt.