18.09.2012 | 16:00 Uhr · 1156 Views · von Stahl
Santander Consumer Bank AG (Mönchengladbach)
Systemumstellung/Scheckeinreichung
Habe am 06.09.2012 meinen Gehaltsscheck (Verrechnungsscheck) bei der Santander in Worms eingereicht.
Erst am 12.09.2012 war die "Wertstellung", und erst am 13.09.2012 wurde der Betrag auf meinem Konto gutgeschrieben.
Seit dem 10.09.2012 habe ich täglich telefonisch und bis heute, 18.09.2012, sogar bereits zwei mal persönlich in meiner Filiale vorgesprochen. Jedesmal wurde u. a. eine "Systemumstellung" als Ursache des Problems genannt, aber meine Verpflichtungen laufen weiter und auch die Miete konnte ich noch nicht entrichten.
Werde nun morgen, 19.09.2012 wieder in der Filiale vorsprechen. Habe ich als Bankkunde denn überhaupt keine Rechte mehr?
Meine Forderung
Sofortige Freigabe meiner Finanzen und selbsverständlich Erstattung aller angefallenen Kosten
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18.09.2012 | 16:44 Uhr · ReclaBoxler-1287453
http://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/BankenBausparkassen/Zahlungsverkehr/07_wertstellung_scheckeinreichung.html
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18.09.2012 | 21:47 Uhr · ReclaBoxler-4523513
Das ist wieder mal ein Rat aus der Ecke: Sicheres Auftreten bei vollkommender A. h.n.u. n.g.s. losigkeit.
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18.09.2012 | 22:50 Uhr · Ein Kunde
Begründen sie ihre Stellungnahme bei einer Verzögerung von 12 Tagen, welche absolut unüblich ist oder enthalten Sie sich ihrer Stellungnahme. Wäre besser für den BF und für Sie.
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19.09.2012 | 06:56 Uhr · ReclaBoxler-1287453
An solche Kommentare gewöhnt man sich allmählich. Die findet man hier des Öfteren. Schleierhaft ist mir dann immer der Hintergrund einer solchen "Stellungnahme".
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19.09.2012 | 08:14 Uhr · ReclaBoxler-4918028
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20.09.2012 | 05:36 Uhr · ReclaBoxler-8588751
http://de.reclabox.com/beschwerde/5293-sparkasse-dortmund-dortmund-verrechnungsscheck-gutschrift-dauert-zu-lange
Speziell die nachvollziehbare Antwort der Bank.
Warum überweist der Arbeitgeber das Gehalt nicht aufs Konto?
Das ginge wesentlich schneller.
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20.09.2012 | 19:07 Uhr · ReclaBoxler-3017022
Warum sollte ich meinen Kommentar begründen, bzw. Ihnen die Recherche abnehmen um sich in das Thema Bank einzulesen und Ihr Auftreten bei vollkommender Ahnungslosigkeit zu erleichtern?
Leider, leider hat 8588751 mit seinem Link schon zu viel "verraten" :-)
Speziell an "Ein Kunde": Lassen Sie Ihre unterschwelligen Drohungen. Es ist besser für Sie.
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21.09.2012 | 00:06 Uhr · ReclaBoxler-1287453
Man sollte sich bei solchen Kommentatoren wie 3017022 (vormals 4523516 und vielleicht auch 8588751) eigentlich die Abnutzung der Tastatur ersparen. Er hat einfach nur geschrieben um zu schreiben, ohne sich mit den Vorgaben des BaFin auch nur ansatzweise zu beschäftigen. Er gräbt einfach eine Beschwerde aus, die in keinem Zusammenhang mit der des BF steht.
Tatsache ist, dass bei einer Scheckeinreichung bestimmte Fristen nicht überschritten werden dürfen. Dass keine sofortige Gutchrift erfolgen kann, ist wohl jedem klar. Das BaFin billigt der Bank einen entsprechenden Zeitlauf zu. Dieser wurde hier jedoch überschritten, und kann nicht mit einer "Systemumstellung" gerechtfertigt werden. Es wäre auch Aufgabe des BaFin, sich hier im Rahmen einer Beschwerde die Prozessbeschreibung, die zu einem Verstoß gegen die aufsichtsrechtlichen Vorschriften geführt hat, vorlegen zu lassen.
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21.09.2012 | 00:15 Uhr · Ein Kunde
Dann beziehen Sie sich mal nicht auf irgendeine Bankantwort sondern auf das Scheckabkommen:
http://www.bankenverband.de/downloads/2002/scheckabkommen.pdf
Nach diesem erfolgt die Benachrichtigung über Nichteinlösung durch das bezogenen Kreditinstitut am nächstfolgenden Banktag (V (1) ).
Warum dann der ganze Vorgang im Zeitalter der EDV eine Woche oder mehr dauern sollte, bleibt unerfindlich.
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21.09.2012 | 11:36 Uhr · ReclaBoxler-4918028
Warum stellt der Arbeitgeber Verrechnungsschecks aus? Eine Überweisung aufs Konto wäre doch sicherlich einfacher.
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22.09.2012 | 10:12 Uhr · ReclaBoxler-1287453
Problematisch wird es z. B. bei dieser Beschwerde, wenn die Santander Bank bei Scheckeinreichung grundsätzlich so handelt. Die meisten werden sich nicht beschweren, so lange die Verzögerung keine unmittelbare Auswirkung hat. Beschwert sich jedoch nur einer, z. B. der BF, wird das BaFin eine Unterlassung/Prozessänderung verlangen. Ein weiterer Verstoß zieht dann ein Bußgeld nach sich.
Also kann diese Beschwerde für die Santander Bank eine ärgerliche Konsequenz haben. Deswegen erklärt sich der Kommentar von ReclaBoxler-4523513 möglicherweise hierdurch. Er will eine Eingabe mit diesem Mittel verhindern.
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26.09.2012 | 15:45 Uhr · Stahl
zwar wurde mir mündlich zugesichert, dass alle entstandenen Mehrkosten erstattet werden aber dies glaube ich erst dann, wenn ich alle Mehrkosten auch erstattet bekommen habe.
MfG
Stahl
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26.09.2012 | 17:59 Uhr · ReclaBoxler-1287453
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11.10.2012 | 15:33 Uhr · Stahl
muss jetzt erst mal die mir
entstandenen Kosten aus einander
dröseln und dann einreichen.
Wird wohl noch dauern.
MfG
Stahl
P. S. Danke für die rege Anteilnahme
an alle!
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05.11.2012 | 17:02 Uhr · Stahl
mein Fall ist immer noch nicht
ausgestanden. Werde aber am Ball
bleiben.
Gruß Stahl