05.11.2012 | 11:55 Uhr · 735 Views · von Jochen Schulz

1&1 Internet AG (Montabaur)

1&1 braucht Geld

Ich habe bei 1& 1 seit Monaten Widerspruch gegen meine Rechnung eingelegt.

In der detaillierten Rechnung steht, dass ich mich fast 50 Mal vom Festnetz auf mein Handy angerufen habe, macht 47 euro ohne Märchensteuer. Bin Rentner und den ganzen Tag zu Hause, warum sollte ich mich anrufen. Habe selbst Handyflat in alles und mein Handy immer dabei. Die behaupten jetzt, sie können es nicht mehr prüfen und ich müsste zahlen.

Die Mitarbeiter sind zu 70% unfreundlich und geben die Fehler immer weiter an andere

(bitte keine dummen Kommentare posten, die lösche ich)

Was sagt ihr dazu --> wie mach ich geld und kann es nict beweisen

Ich habe den Einzelverbindungsnachweis von ihnen zugesendet bekommen

ich warte immer noch auf Klärung

(Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten)

Meine Forderung

Kulanz

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05.11.2012 | 12:14 Uhr · ReclaBoxler-7913417

Gibt es vielleicht eine Rufweiterleitung vom Festnetz zum Handy?

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05.11.2012 | 12:15 Uhr · ReclaBoxler-7913417

Gibt es vielleicht eine Rufweiterleitung vom Festnetz zum Handy? Dann würde das so auf der Rechnung aussehen.

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05.11.2012 | 12:20 Uhr · Jochen Schulz

Hallo und danke nein es gibt sie nicht. es stehn mal 2 euro bis 4 auf der rechnung wenn die kinder mich erreichen wollen aber mehr nicht

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05.11.2012 | 12:22 Uhr · 2 & 2.

Prüfen Sie doch mal das Handy. Eingehende Anrufe sind dort doch gespeichert! Wenn Einträge vorhanden sind, wurden die Anrufe auch getätigt.

Ich würde mal den Einzelverbindungsnachweis (Datum und Uhrzeit) auf Besonderheiten prüfen.

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05.11.2012 | 13:05 Uhr · Ist ja Egal

Hallo,

generell haben sie schon ein Widerspruchsrecht für einen gewissen Zeitraum nach Rechnungslegung. Im Regelfall sind das 30 Tage. Wenn dieser Zeitraum verstrichen ist können Sie nur auf Kulanz hoffen.

Machen sie einen Widerspruch (schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsführung) und legen Sie dar warum sie diesen Rechnungen widersprechen. 1&1 muss dann ggf. prüfen. Sie können zum einen eine Prüfung der Einzelverbindungen nach §5 TKV verlangen sowie ggf. eine Prüfung nach § 16 TKV wobei es sein kann das 1&1 hierfür eine Gebühr verlangt.

Wenn die Rechnung älter als 30 Tage ist sollten Sie dies beobachten und ggf. der aktuellen Rechnung widersprechen.

Gruß

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05.11.2012 | 13:06 Uhr · ReclaBoxler-2426420

Verlangen Sie bei 1&1 einfach ein qualifiziertes Prüfprotokoll nach § 45i TKG. Allerdings können Sie dieses nur innerhalb 8 Wochen nach Einspruch gegen die Rechnung anfordern. So, wie ich es verstehe, ist diese Frist allerdings bereits verstrichen.
Sollte der Einzelverbindungsnachweis jedoch die Gespräche aufzeigen, sehe ich leider schwarz für Sie und Sie sind wohl in der zahlungspflicht. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehle ich Ihnen den Gang zum Anwalt.

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05.11.2012 | 16:22 Uhr · Jochen Schulz

Die behaupten einfach sie haben alles gelöscht.
die arbeiten mit Vodafon zusammen die verlangen löschen die anderen behaupten wir auch 1&1 werbung heute bestellt morgen da, lach aber nicht bei unserer POST oder DHL dauert auch fast bis 3 oder 5 tage
fühle ich beschissen und habe nur deppen am tele die unfreundlich werden wenn du ein hartes wort sagst dann legen sie auf hallo HERR DAVIS WERBUNG BLA BLA BLA

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12.11.2012 | 12:40 Uhr · Ein Kunde (der alte)

@ 4415967
Du bist wohl ein besonderer Typ.
Der EU haben wir die Vorratsdatenspeicherung von mindestens einem halben Jahr zu verdanken, auch wenn Sie derzeit ausgesetzt ist.
Zudem liegst auch noch sonst wo daneben.
Ab einem Einspruch darf nicht gelöscht werden und der BF hat den Verbindungsnachweis ohnehin erhalten. Er nutzt ihm nur offensichtlich nix, da 1&1 einen auf stur macht.
Soviel daneben in einem Kommentar muss man erst mal schaffen. Es ist aber offensichtlich möglich.