20.11.2012 | 22:24 Uhr · 1110 Views · von Hardy Hochgräf
CHECK24 Vergleichsportal (München)
Irreführende Werbung
Auf Grund von irreführender Werbung und nicht vertragsgerechter Mietwagenbereitstellung (technische Mängel am Fahrzeug) zu überzogenem Preis auf Madeira hatte ich am 15.11. der Fa. Check24 untersagt, mir weitere Werbung zuzusenden. Im konkreten Fall erhielt ich Werbung zum Wechsel der Autoversicherung.
Leider musste ich heute feststellen, dass Check24 sich dieser Unterlassungsaufforderung widersetzt und nach wie vor Werbung verschickt (Posteingang 20.11.12)
Im Wiederholungsfall wird die Angelegenheit bei dem für Bayern zuständigen Datenschutzbeauftragten zur Anzeige gebracht.
Meine Forderung
Im Wiederholungsfall Abgabe einer Unterlassungserklärung
Firmenantwort
23.11.2012 | 11:26 Uhr · CHECK24 Vergleichsportal Telek...
Sehr geehrter Herr Hochgräf,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es tut uns Leid, dass Ihre Mietwagenbuchung nicht wunschgemäß abgelaufen ist.
Zur Werbung: Wir haben Sie aus unseren Verteilern entfernt. Sie werden zukünftig keine Werbung mehr von uns erhalten.
Hintergrund, warum Sie Post von uns erhalten haben, obwohl Sie weiterer Werbung widersprochen haben: Die Verteiler für den Postversand werden bereits einige Zeit vor dem Versandtermin erstellt. Erst kürzlich vorgenommene Änderungen in unserer Datenbank können deshalb leider nicht mehr berücksichtigt werden. So kann es vorkommen, dass Sie trotz Widerspruch noch einmal Post von uns erhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis sowie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Es würde uns freuen, wenn Sie CHECK24 weiterhin nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr CHECK24 Mietwagen-Team