01.12.2012 | 13:42 Uhr · 1322 Views · von ReclaBoxler-1835829
AXA Versicherung AG (Köln)
AXA sinnlos, weil nichts bezahlt wird
Ich habe als selbstständiger seit Jahrzehnten eine AXA Krankenversicherung und bisher nie nennenswerte Kosten verursacht. Als ich arbeitsbedingt erhebliche Probleme mit meiner Wirbelsäule bekam, wurden die Kosten von der AXA für einen kurzen Zeitraum übernommen.
Da ich in diesem Jahr vermutlich die Höhe der bezahlten Beträge überschritten hätte, hat man die Behandlung kurz als medizinisch nicht notwendig erklärt. Nach einem BGH Urteil trägt aber im Fall einer Übermaßbehandlung die Beweislast die AXA. Da das natürlich Geld kostet, hat man sich bei der AXA den Aufwand gespart und jedwede Zahlungen eingestellt.
Die AXA hat sehr eindrucksvoll demonstriert, dass eine Versicherung dort keinen Pfifferling Wert ist, weil sie auch vor keinem Risiko schützt. Letztlich zahlt man doppelt: erstens Beiträge und zweitens die medizinische Versorgung.
Unsere allseits beliebte Frau Merkel macht sichs einfach, mit der Einführung der Lebensberechtigungspauschale (zwangs Krankenversicherung) hat sie den Konzernen Milliarden Einnahmen beschert, für die diese keinerlei Gegenleistung erbringen müssen. Klasse Leistung, Deutschlands erste Clientel Kanzlerin.
Meine Forderung
Stellungnahme
Kommentar
01.12.2012 | 15:43 Uhr · ReclaBoxler-6942294
Ich war nach ein paar Jahren Privatkrankenversicherung zufrieden, dass ich wieder in die gesetzliche Kasse eintreten konnte.
Kommentar
01.12.2012 | 22:00 Uhr · ReclaBoxler-8426138
Kommentar
17.12.2012 | 08:18 Uhr · ReclaBoxler-1835829
Kommentar
02.01.2013 | 17:24 Uhr · ReclaBoxler-1835829
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kommentar
25.01.2013 | 08:30 Uhr · RM
Auch mir wurden nach längerer Zeit nur ein Teil der Behandlungskosten erstattet (von 2876 bis jetst 528€),
Jederbehandelnde Facharzt musste eine Stellungnahme, Befund, Begründung. ausfüllen,
Behandlung im Okt 12 bis, jetzt Jan 13 noch keine Ausgleichzahlung.
Alles Schickane, werde das ganze von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.