28.12.2012 | 15:41 Uhr · 1105 Views · von ReclaBoxler-1620219

Deutsche Annington Immobilien (Bochum)

Schimmel in der Wohnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch 14.11.12 habe ich Sie telefonisch darüber informiert, dass sich in meiner Wohnung Schimmel befindet. Am 20.11.12 habe ich Sie dann per E-Mail angeschrieben inkl. Fotos. Bisher habe ich keine Reaktion Ihrerseits erhalten!

Gestank und Schimmel in der Wohnung führt zu einer Mietminderung von 10% (LG Hannover, Az. 11 S 322/81, aus WM 1982, S. 183).

Davon werde ich Gebrauch machen, wenn ich bis zum 28.12.2012 nichts von Ihnen höre.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Meine Forderung

Beseitigung des Schimmeln

Kommentar

13.02.2013 | 10:50 Uhr · ReclaBoxler-1620219

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst