04.01.2013 | 11:36 Uhr · 1304 Views · von Verena Vorpahl

Subway (München)

Rausschmiss 2 Stunden vor Schliessung

Wir waren am 23.12.12 im Subway am Goetheplatz in München.

Es war halb 10 abends und wir sagten dem Mitarbeiter nachdem unser Sandwich fertig war, wir möchten gerne im Restaurant essen. Daraufhin meinte er wir können nicht mehr hier essen, da er schon alle Tische sauber gemacht hat. Wir sind daraufhin vor die Tür um die Öffnungszeiten zu sehen und da steht 23:30. Das heisst der Mitarbeiter hat uns 2 Stunden vor Schliessung des Lokals verwiesen. Als wir draussen waren, hat er dann mit dem anderen Mitarbeiter gelacht.

Das ist eine Unverschämtheit!

Meine Forderung

Abmahnung des Mitarbeiters

Kommentar

04.01.2013 | 13:11 Uhr · ReclaBoxler-2317128

Tja, die haben halt auch keinen Bock mehr auf nervige Sandwichkunden gehabt, denen nachts noch einfällt, etwas essen zu müssen.

Kommentar

04.01.2013 | 13:47 Uhr · ReclaBoxler-4515252

@ ReclaBoxler-2317128

Wenn man keine Lust auf "nervige Sandwichkunden" hat, kann man auch die Öffnungszeiten kürzen. Eine Öffnungszeit bis 23:30 Uhr anzugeben und um 21:30 Uhr die Kunden vor die Tür zu setzen ist schon sehr merkwürdig.

@ Verena Vorpahl

Haben Sie die Verkäufer mit der angegebenen Öffnungszeit konfrontiert?
Was für Argumente hatte der Verkäufer? - Außer dass er schon die Tische gesäubert hat? . ich reinige auch unseren Esstisch zuhause. trotzdem muss man sich bei der nächsten Malzeit wieder dransetzen :)

Kommentar

04.01.2013 | 17:36 Uhr · ReclaBoxler-3748514

Die Öffnungszeiten in den Läden sind m. E. nicht verbindlich, die Ladeninhaber können jederzeit die Ladentüre verrammeln wann sie wollen.

Kommentar

04.01.2013 | 18:13 Uhr · ReclaBoxler-1810825

Wer hat das Hausrecht, der Aufkleber an der Tür?

Kommentar

05.01.2013 | 16:01 Uhr · ReclaBoxler-1691971

Das Personal möchte auch im Kreis der Familie Silvester feiern!
Meine Forderung an den Beschwerdeführer: Toleranz und Mitgefühl

Kommentar

12.01.2013 | 15:52 Uhr · Verena Vorpahl

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst

Kommentar

31.01.2013 | 08:22 Uhr · Dietze Reider

Mal ganz ehrlich: Wer sich Brötchen belegen läßt und dafür nen Haufen Geld bezahlt der darf auch entsprechend behandelt werden. Wenn ich weiß was das für ein Laden ist dann meide ich ihn in Zukunft und fertig.