27.12.2012 | 21:59 Uhr · 2455 Views · von Frank Weigel

Möbel Inhofer (Senden)

Rücktritt vom Kauf/Kulanz

Ende November entschlossen wir uns, für unsere Küche eine Eckbank zu kaufen und besuchten dafür die Fa. Möbel Inhofer in Senden. Nach kurzer Suche fanden wir eine Eckbankgruppe die uns gefiel und wir unterschrieben den Kaufvertrag.

Wieder daheim fiel meiner Lebenspartnerin eine Preisdifferenz (zu unserem Nachteil) zu der angebotenen Eckbank im Onlineshop des Möbelhauses auf, allerdings konnten wir nicht feststellen, wo genau der Fehler war da es keine detailierte Rechnung gab. Auch war der angesetzte Liefertermin 4 Wochen länger (12 Wochen).

Daher entschlossen wir uns nach 4 Tagen den Kaufvertrag zu stornieren - ja, inzwischen wissen wir, dass es kein 14-tägiges Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag gibt, der nicht online oder per Katalog abgeschlossen wurde!

Bei den anschließenden Telefonaten war speziell der Sachbearbeiter recht unangenehm und unfreundlich, allerdings wurde uns zugesichert, dass die entstandenen Stornokosten (25% des Kaufpreises) bei einem gleichwertigen Kauf angerechnet werden.

Inzwischen haben wir 160,00€ Stornokosten bezahlt, die Option "Als Gutschrift zu verwenden" wurde einfach gestrichen und wir sind um einige Erfahrungen reicher!

Wir möchten betonen, dass speziell die Verkäuferin sehr hilfsbereit und freundlich war -
schade, dass wir dieses Möbelhaus nie wieder betreten werden!

Meine Forderung

Keine

Firmenantwort

16.01.2013 | 16:25 Uhr · Möbel Inhofer GmbH & Co. KG

Dass Einkäufe im Internet prinzipiell günstiger sind als im stationären Handel entspricht nicht der Wahrheit.

Es ist für jeden Fachhändler, ob stationär oder online, nicht möglich täglich alle Artikel preislich zu prüfen, so kann es immer vorkommen, dass ein Artikel
teurer oder auch billiger zu finden ist. Aktuell interessiert es im Internet den Endverbraucher nicht, bei welchem Händler/Anbieter er seine Möbel erworben hat. Man kann zwar positive Bewertungen vom Anbieter lesen,
ob jedoch eine Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und Hersteller besteht, interressiert momentan niemanden, bis Probleme/Reklamationen entstehen.
In dem hier beschriebenen Fall, sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil unseres gemeinsamen Kaufvertrages. Grundsätzlich haben wir in diesem Fall einen Erfüllungsanspruch aus BGB. Um Ihnen Kulant entgegenzukommen, haben wir uns entschlossen, gem. Ziff. 8.1 unserer AGB lediglich einen Schadensersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises wegen Nichterfüllung zu berechnen.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin gerne für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung. Sollten wir von Ihnen nichts mehr hören, gehen wir davon aus, dass die derzeit getroffene Entscheidung in Ihrem Sinne ist. Wir hoffen, hiermit etwas Transparenz in die Abwicklung gebracht zu haben und würden uns freuen, Sie auch weiterhin von unserer Kompetenz überzeugen zu können.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Ihr Möbel Inhofer Onlineteam