06.01.2013 | 14:41 Uhr · 1246 Views · von ReclaBoxler-4126252
Street One (München)
Mangelhafte Bekleidung
Am 21.12.2012 kaufte ich mir bei Galeria Kaufhof in München einen flaschengrünen Rollkragenpulli für 39,95 Euro. Nach einmaligem Waschen (per Hand!) wollte ich diesen gestern anziehen und bemerkt eine aufgehende Naht an der Schulter. Kurz geärgert, aber gut, das Zunähen ist ja schnell erledigt. dachte ich!
Bei genauerem Hinsehen habe ich noch mehr lose Fäden an verschiedenen Nähten bemerkt und zudem laufende Maschen an der Vorderseite des Pullis, also wo man es besonders gut sieht! Dabei hatte ich diesmal bewußt zu dieser Marke gegriffen, weil die Qualität meiner sonst üblichen Lieblingsmarke leider auch ziemlich nachgelassen hat! Natürlich kann ich gerade diesen Kassenbon nicht mehr finden (eigentlich hebe ich diese immer auf) und wohne auch fast 400 km von München entfernt, also schnell mal im Kaufhof nachfragen geht leider nicht.
Meine Forderung
Erstattung des Kaufpreises
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06.01.2013 | 15:07 Uhr · Konfus
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06.01.2013 | 18:07 Uhr · ReclaBoxler-1953248
Wer's glaubt wird seelig.
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06.01.2013 | 18:22 Uhr · Thomas Winter
Verlangen Sie die Nacherfüllung direkt schriftlich bei Kaufhof.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Machen Sie sich wegen eventueller Porto- oder Reisekosten keine Sorgen, die muss Kaufhof tragen.
" (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "
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06.01.2013 | 18:22 Uhr · Lachen darf man Schon
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06.01.2013 | 18:45 Uhr · Man glaubt es Nicht
immer schön zu Ende lese, Gelle.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
Da bleibt doch der BF glatt auf seinen Reise, Hotel und Lohnausfallkosten hängen, aber was soll's Probieren kann nicht schaden.
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07.01.2013 | 18:32 Uhr · ReclaBoxler-2996671
@ Recla-Boxler 1953248: Sie müssen das ja nicht glauben, ich weiß, dass es so ist (schließlich habe ich gestern fast eine Stunde lang Kassenbons von 2 Jahren geprüft und aussortiert, nicht Sie!). Im übrigen tut Ihr unqualifizierter Kommentar auch nichts zur Sache!
@ Street One: gerne tausche ich auch die fehlerhafte Ware gegen einen neuen Pullover, die Artikel-Nr. ist laut Etikett 108790/1943
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14.01.2013 | 21:05 Uhr · ReclaBoxler-4126252
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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29.01.2013 | 13:24 Uhr · ReclaBoxler-4126252
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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19.02.2013 | 22:27 Uhr · ReclaBoxler-4126252
Beschwerde ist noch nicht gelöst