20.01.2013 | 08:42 Uhr · 865 Views · von Gero Jenner

Onyx BOOX M92 ebook reader (EREADER-STORE)

Garantieverweigerung durch EREADER-STORE

Der im April 2012 gekaufte eReader BOOX M92 der chinesischen Firma Onyx (reg. in Zypern mit Internetadresse als EREADER-StORE) besitzt einige Vorzüge (9 Zoll eInk Display), die aber schlagartig dadurch hinfällig wurden, dass von einem Moment auf den anderen schwarze Streifen den Bildschirm unlesbar machten - ohne irgendeine Art der Fehlbehandlung oder Anzeichen einer solchen (Kratzer, Druckstellen etc. Vorlagen (Photos wurden der Firma übermittelt und werden bei Interesse der Leser dieser Beschwerde nachgeliefert). Der Verantwortliche von EREADER-STORE, Herr Waldemar Luft, empfahl meinem Sohn (per bei uns vorliegender E-Mail) das Gerät zu öffnen, wohl wissend dass damit jede Garantieverpflichtung entfällt. Seine Schutzbehauptung, das Gerätmüssefalsch behandelt worden sein, sonst könne ein solcher Fall grundsätzlich nicht eintreten, schließt jede Garantieforderung aus. Ich habe den Fall von meinem Sohn übernommen, der mit seinem Studienabschluss beschäftigt ist. Ich glaube, dass auch eine chinesische Firma und auch Herr Waldemar Luft sich an die geltenden Garantiebestimmugen zu halten haben.

Dr. Gero Jenner

Meine Forderung

Kostenlose Reparatur oder Ersatz

Firmenantwort

10.04.2013 | 13:18 Uhr · Aervis technologies GmbH

Hallo,

Der hier angegebene Sachverhalt stimmt nicht ganz.

Bei dem o. g. Gerät wurde der Schaden durch unsachgemäße Nutzung verursacht (Bildschirm wurde zerbrochen). Solche Schäden fallen nicht unter Garantie.

Wir haben dem Kunden die Reparaturen zum Selbskostenpreis durchzuführen, was durchaus ein faires Angebot ist.

Bitte keine zu voreiligen Vorurteile über eine Handelsfirma bilden, ohne den Sachverhalt zu kennen!

MFG

Waldemar Luft

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20.01.2013 | 08:56 Uhr · ReclaBoxler-6811228

Es gibt in Deutschland keine geltenden Garantiebestimmungen, jeder Hersteller kann seine eigenen Garantieregeln und Bedingungen festlegen. Falle Sie aber die gesetzliche Gewährleistung meinen, die hat feste Regeln. leider tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, jetzt müßen Sie beweisen, daß der Fehler schon bei Kauf vorhanden war.

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20.01.2013 | 09:00 Uhr · ReclaBoxler-6753298

Ach Herr Doktor, so schwer wird es doch nicht sein. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist lt. Impressum
Aervis Technologies GmbH
Werreaue 5
32758 Detmold
Deutschland
E-Mail: aervis.tech@gmail.com
Tel.: +49176-34599899
Garantieanspruch anmelden, Ware hinsenden und fertig.
Die ist im übrigen eine voll ladungsfähige Anschrift und bei Verweigerung der Garantie wird sich Ihr Anwalt bei berechtigten Ansprüchen sehr über Ihren Auftrag freuen.
Im übrigen ist Ihre Garantie mittlerweile abgelaufen, da Sie lediglich 6 Monate Garantie haben. Mittlerweile müssen Sie bei Schäden bis April 2014 nachweisen, das der Mangel bereits bei Erhalt bestanden hat. Und das Sie das Gerät nutzen konnten, wird es sehr schwer sein, hier Ansprüche anzumelden. Herr Luft hat demzufolge völlig Recht und ich sehe die Beschwerde als unbegründet. Googeln Sie zum besseren Verständnis nach dem Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.


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20.01.2013 | 11:09 Uhr · Gero Jenner

Ich zitiere aus Onyx Limited Warranty, dem Garantieschein, wie er dem Gerät beiliegt:

"Within 1 year from the date of purchase, any complaints caused by product's performance problems under normal operating conditions, without overhaul, can be accepted by mainenance service. "
Und weiter:
"Within 3 years from the date of purchase, any complaints caused by product's performance problems, can be accepted by fee-based maitenance services. "

Mit anderen Worten, im ersten Jahr sind Reparaturen kostenlos.

Gero Jenner

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20.01.2013 | 17:17 Uhr · ReclaBoxler-3513234

Da Garantie freiwillig ist, müßten Sie noch Zusätzlich nach sehen, ob diese Weltweit ist. Oder nur in bestimmten Ländern gilt.

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21.01.2013 | 13:21 Uhr · Argus Auge

Prima Fall für das Lehrbuch. Du kennst den Unterschied zwischen seriösen Unternehmen noch nicht und solchen, die nicht dazu gehören? Dann wirst ihn jetzt kapieren. Die ersten kommen ihren Kunden selbst bei zweifelhaften Garantieansprüchen entgegen, die zweiten umgeben sich mit Speichelleckern, die den Kunden weismachen sollen, warum auch ein vom Garantieschein eindeutig zugesagter Garantieanspruch nun leider, leider doch nicht eindeutig ist. Bitte sehr, soll der Kunde doch einen Anwalt nehmen, wenn er nicht einsieht, warum er für ein defektes Gerät 360 Euro in den Sand setzen soll! Herr Doktor hat wohl noch etwas dazuzulernen: Finger weg von zweifelhaften Firmen, die machen ohnehin regelmäßig Konkurs.

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21.01.2013 | 20:08 Uhr · Cyber Net

Skandal! Da hält sich eine Firma weder an die Garantiezusagen auf dem eigenen Garantieschein noch an die Versprechungen, welche ich, neugierig geworden, unter EREADER STORE, Menüpunkt „Garantie“ gegoogelt habe. Da steht nämlich wörtlich: „Sollte das Problem nicht durch Beratung zu lösen sein, wird Ihr Gerät entweder repariert oder ausgetauscht (Im Garantiefall sogar absolut kostenfrei für Sie). “ Offensichtlich ködert die Firma mit solchen Texten erst einmal ihre gutgläubigen Opfer, bevor sie diese dann kaltschnäuzig im Regen stehen lässt. Onyx ist ein Garantieverweigerer! Tut mir leid, diese Firma kann ich nicht als seriös einschätzen.

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27.01.2013 | 11:00 Uhr · Gero Jenner

Die Firma hat sich nicht einmal gemeldet!

Viele Grüße und Dank für Ihre bisherige Hilfe

Gero Jenner

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10.02.2013 | 11:08 Uhr · Gero Jenner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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03.03.2013 | 11:41 Uhr · Gero Jenner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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10.04.2013 | 15:14 Uhr · G. Jenner

Die Antwort der Firma geht an der Sache vorbei. Dem Geschäftsführer Herrn Luft wurden hier vorliegende Photos übermittelt, aus denen klar ersichtlich ist, dass das Gerät nicht unsachgemäß behandelt wurde. Es weist keinerlei äußerlich erkennbare Schäden auf. Wenn er behauptet, dass die Funktionsunfähigkeit zwangsläufig durch einen (von außen nicht sichtbaren Glasbruch) bewirkt worden sei, so kann er damit jede Garantieforderung abschmettern. Es ist was passiert, aber der Nutzer weiß es nicht. Vielleicht hat er recht, aber dann ist das Gerät so schlecht gebaut, dass es kaputtgeht, ohne dass man sich als Nutzer eines Fehlverhaltens bewusst ist. Dann gilt aber genau die von mir am 20.1. zitierte Garantieverpflichtung der Firma eReader, die Herr Luft nicht zu kennen scheint. G. Jenner

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13.04.2013 | 14:26 Uhr · Gero Jenner

Siehe meinen vorstehenden Kommentar

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20.04.2013 | 16:12 Uhr · Gero Jenner

Die Antwort des Herrn Luft ist leider eine bewusste Irreführung.

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04.05.2013 | 16:36 Uhr · Gero Jenner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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25.05.2013 | 17:35 Uhr · Gero Jenner

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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16.07.2013 | 21:31 Uhr · Moodie Bridge

Exakt dasselbe Problem, das G. Jenner bescreibt, habe ich. Aervis Technologies GmbH behauptet, dass ich die Display gedrückt hätte und ich weiß nicht wann und wo! Von Außen sieht man keinen Bruch!