28.01.2013 | 07:13 Uhr · 1696 Views · von ReclaBoxler-2117752

Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG (Darmstadt)

Geschätzter Endzählerstand an Stromanbieter übermittelt

Im Zeitraum vom 01.12.2011 bis 30.11.2012 hatte ich einen Strom-Liefervertrag mit dem Stromanbieter E-wie-einfach GmbH. Der Zählerstand zu Beginn dieses Vertrags am 01.12.2011 betrug 13.693 kWh, der von mir selbst abgelesene, dokumentierte und am 30.11.2012 an die E-wie-einfach GmbH übermittelte Zählerstand zum Ende dieses Vertrages betrug 15.453 kWh. Eine Schlussrechnung über die verbrauchten kWh erhielt ich von diesem Stromanbieter am 27.12.2012, auf dieser wurde der End-Zählerstand von dem Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG mit 16.498 kWh GESCHÄTZT.

Nach einem Telefonat am 04.01.2013 mit der E-wie-einfach GmbH erfuhr ich, dass die Endabrechnung mit dem Endzählerstand erfolgt, den sie von diesem Netzbetreiber übermittelt bekommen, und mir wurde zugesichert, sich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen zu wollen. Am 14.01.2013 habe ich den Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG angerufen und wollte den Missstand telefonisch klären, mir wurde allerdings nur gesagt, dass ich diesen schriftlich per E-Mail mitteilen soll.

Dies habe ich noch am selben Tag gemacht, auf eine Antwort in welcher Form auch immer warte ich heute noch.

Meine Forderung

Korrekte Übermittlung des Zählerstandes vom 30.11.2012 mit 15.453 kWh an meinen Stromversorger E-wie-einfach GmbH

Firmenantwort

07.02.2013 | 11:08 Uhr · Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhe...

Sehr geehrter Beschwerdeführer,

wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage nur schriftlich entgegennehmen können und dass die Bearbeitung Ihres Anliegens ein wenig Zeit benötigt. Nur so war es uns möglich, den umfassenden Sachverhalt ausreichend zu prüfen.

Heute liegen uns die Ergebnisse unserer Nachforschung vor. Gerne informieren wir Sie darüber. Wir haben Ihnen die Informationen heute auch persönlich und detailliert per E-Mail zukommen lassen.

Sie sind am 30.11.2012 aus Ihrer Wohnung ausgezogen. Für eine messgenaue Verbrauchsabrechnung ist es erforderlich, dass Sie den Zählerstand dem alten Lieferanten mitteilen. Laut Ihrem Schreiben vom 14. Januar 2013 haben Sie den Zählerstand am 30.11.2012 an Ihren alten Lieferanten übermittelt. Ihr alter Lieferant hat uns diesen Zählerstand nicht fristgerecht weitergeleitet. Wenn uns, dem Netzbetreiber nach 28 Tagen kein Zählerstand vorliegt, sind wir verpflichtet, dem Lieferanten einen plausiblen Ersatzwert bereitzustellen. Dies haben wir am 26.12.2012 gemacht und den geschätzten Zählerstand an Ihren alten Lieferanten weitergegeben. Ihr alter Lieferant hat Ihnen auf Grundlage dieses Zählerstands die Abschlussrechnung erstellt.

Erst am 28.01.2013 haben wir eine Nachricht von Ihrem alten Lieferanten, mit dem von Ihnen abgelesenen Zählerstand, erhalten. Aufgrund dieser Nachricht und Ihrer E-Mail vom 14. Januar 2013 haben wir am 29.01.2013 den Zählerstand korrigiert und am 30.01.2013 Ihrem alten Lieferanten bestätigt. Sie werden nun eine korrigierte Abschlussrechnung von Ihrem alten Lieferanten erhalten.

Wir hoffen, wir konnten zur Klärung des Sachverhaltes beitragen und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Nena Hergert

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Manfred Heller

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