30.01.2013 | 14:49 Uhr · 378 Views · von Viviane Wagner

simyo GmbH (Düsseldorf)

Simyo akzeptiert Widerruf nicht

Ich habe am Montag (28.01.2013) bei Simyo zu meiner schon seit Jahren bestehenden Prepaid-Nr. die All-Net-Flat gebucht. Das war allerdings mehr ein Versehen, weshalb ich von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen wollte.

Der erste Herr an der Hotline war schon ziemlich unfreundlich. Er sagte, das würde nicht gehen und meinte dann, ich solle mich doch an den Verbraucherschutz wenden, wenn es mir nicht passt. Sehr nett! Darauf hin habe ich über das Kontaktformular mein Anliegen geschildert. Zuerst wieder die Ablehnung, dann dieses hier:

Sehr geehrte Frau XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Mit gewünschtem Widerruf / Stornierung kündigen Sie nicht nur den bestehenden Vertrag, sondern ebenfalls die Rufnummer.

Die einfachste All-Net Flat aller Zeiten

Unbegrenzt telefonieren ins deutsche Festnetz, in alle deutschen Handy-Netze und sorgenfrei mobil im Internet surfen für nur 19,90 € pro Monat.

https://www.simyo.de/tarif/all-net-flats-vergleich.html

Viele Grüße

Mandy H.
simyo Service Team

Darauf hin antwortete ich, o. k., dann eben mit Verlust der Rufnummer, und sie sollen mir mitteilen, zu wann meine Rufnummer deaktiviert wird. DOCH DANN kamen wieder zwei Mails, man könne meinen Widerruf nicht akzeptieren. Ich weiß nicht, was ich weiter machen soll. Ich habe am Montag online einen Vertrag geschlossen und möchte jetzt von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen (siehe §312 BGB).

Meine Forderung

Widerruf bestätigen und Beendigung des Vertrages

Kommentar

30.01.2013 | 18:17 Uhr · Johann

Sie könnten sich an die Redaktion von Teltarif wenden. Die haben eine Rubrik Teltarif hilft, die interessante Fälle aufgreift.
http://www.teltarif.de/teltarif-hilft/

Kommentar

31.01.2013 | 09:54 Uhr · ReclaBoxler-1287453

Ich würde den Vorgang auch einmal der Bundesnetzagentur zur Kenntnis geben. Das ist ja absolutes Übertölpen eines Kunden.

Kommentar

31.01.2013 | 21:25 Uhr · Hubert Schwarzenhuber

Vieleicht soltet Du den §312 BGB ganz durchlesen.