07.02.2013 | 12:48 Uhr · 411 Views · von GeHo

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Lockangebote?

Am 1.10. 2012 schloss ich einen Strom-Liefervertrag über 3500kWh mit Löwenzahn ab, berücksichtigt habe ich hier bereits eine künftige Verbrauchssteigerung von 2500 auf 3500 kWh. Der vereinbarte Preis hierfür beträgt 437,48 Euro bei jährlicher Vorauszahlung.

Heute am 7. 02. 2013 erhielt ich die Nachricht, dass meine Abschlagszahlung angepasst werden müsse. Der bisherige Arbeitspreis von 0,0976 Euro/kWh wird nun auf 0,29077 Euro/kWh! erhöht. Das sind schlappe 298% Erhöhung! Gleichzeitig wird auf das Kündigungsrecht verwiesen.

Ich denke, Löwenzahn versucht nun aus dem Vertrag zu kommen, um von der Lieferungsverpflichtung frei zu sein.

Wenn ich aber zum 1. April 2013 kündige, habe ich 437 Euro für den 6-Monatsverbrauch bezahlt, anstelle dem von zwölf Monaten. Ich werde daher auf Erfüllung des Vertrages bis zum 30.09.2013 bestehen und vorsorglich den Vertrag zu diesem Datum kündigen.

Mein Fazit: Zukünftig vorher mehr Infos einholen, ehe ein vermeintlich günstiges Angebot meine Zustimmung findet.

Meine Forderung

Rücknahme der Erhöhung der Abschlagszahlung um 257 % und Erfüllung des Liefervertrages zu den vereinbarten Bedingungen

Kommentar

08.02.2013 | 13:11 Uhr · ReclaBoxler-2453214

Eigentlich sollte jeder wissen, was einem kurz nach Abschluss mit einem der bekannten
" Topanbieter " passiert. Wo leben die Leute überhaupt?

Kommentar

08.02.2013 | 17:15 Uhr · ReclaBoxler-5851111

Löwenzahn und die Muttergesellschaft Flexstrom scheinen kurz vor dem Konkurs zu stehen! Die Vorauszahlung ist dann zwar nicht weg, aber das Geld hat ein Anderer. Irgendwann wird es auch der Letzte mitkriegen, dass man keine Vorauszahlungen leistet!

Kommentar

13.02.2013 | 14:26 Uhr · GeHo

Nach reiflicher Überlegung habe ich den Vertrag zum 31.03.2013 gekündigt, so habe ich dann wenigstens 6 Monate vom günstigen Tarif profitiert.
Die Möglichkeit des Widerspruchs habe ich wegen der nicht eindeutigen Rechtslage verworfen.

Kommentar

13.02.2013 | 14:28 Uhr · GeHo

Die Beschwerde hat wegen meiner Vertragskündigung keinen weiteren Sinn.

Diskussion

13.02.2013 | 14:28 Uhr

Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.