05.03.2013 | 17:26 Uhr · 794 Views · von Jörg Nicklisch
FlexGas GmbH (Berlin )
Vertragsverstoß durch Flexgas - Ignorierung einer Kündigung
Mein 2. Vertragsjahr mit FlexGas endete am 30. November 2012. Mit Schreiben vom 2.9.2012 erhielt ich die neuen Daten für das 3. Vertragsjahr. Als neuer Jahresverbrauch waren 55000kWh angegeben (so hatte ich vor dem 1. Vertrag geschätzt). Der tatsächliche Verbrauch des 1. Jahres betrug 44190kWh. Laut der mir zugeschickten Tabelle vom 17.9.12 beträgt der Arbeitspreis ab 20000 kWh 0.0675 €, ab 50000kWh beträgt dieser 0,0723€. Eine Preisgarantie in Höhe von 550,€ (0,01€/kWh) war außerdem ausgewiesen. Dies bedeutet 1/5 des Gesamtbetrages.
Da mit diesem neuen Vertrag die Zahlen nicht den zugrunde liegenden tatsächlichen Verbrauch angepasst wurden, telefonierte ich am 2.11.12 mit der Hotline und ließ die Preisgarantie streichen und den angepassten günstigeren Tarif ab 20000 kWh laut Tabelle ändern. Mit Datum 23.11.12 bekam ich einen neuen Vertrag. Der Jahresverbrauch war auf 45000kWh, die Preisgarantie raus. Der Arbeitspreis lag bei 0,0775 €/kWh. Dieser Preis war in keinen Unterlagen verzeichnet.
Am 3.12.12 wurden mir 1598,13 € abgebucht, in meinem Vertrag waren als Rate 919,88€ angegeben. Am 5.12.12 schrieb ich eine Kündigung, am 10.12.12 einen Nachtrag zur Kündigung. Am 17.12.12 schrieb ich meine 1. Mahnung, darauf am 17.01.13 eine nichts sagende Antwort. Am 23.01.13 die 2. Mahnung von mir. Am 8.2.13 wurden mir 128,25€ zurück gebucht. Eine Abrechnung liegt mir noch nicht vor. Die Kündigung wurde nicht erwähnt.
Meine Forderung
Anerkennung der Kündigung, eine ordnungsgemäße Abrechnung