19.02.2013 | 07:20 Uhr · 532 Views · von Dennis Thamm
FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom zahlt Guthaben nicht zurück
Wie von FlexStrom nicht anders zu erwarten war, warte ich, trotz mehrmaligem Auffordern, seit drei Monaten auf meine Rückzahlung in Höhe von 208,94 €.
Als Antwort kommt, wie bei so vielen anderen auch, nur die Standard-Mail oder es wird auf "die nächsten Wochen" vertröstet.
Meine Forderung
Schnellstmögliche Rückzahlung des mir zustehenden Betrages
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19.02.2013 | 07:28 Uhr · Pleitegeier
Man will schon Geier über Flexstrom gesehen haben.
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19.02.2013 | 08:11 Uhr · Dennis Thamm
Das stimmt. Jedoch stirbt die Hoffnung bekanntlich ja zuletzt :)
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19.02.2013 | 14:50 Uhr · Dieter Herten
Sie werden hier keine Antwort von FS bekommen, da die Firma der Reclabox die Weiterleitung von Beschwerden untersagt hat. Das einzige was hilft ist ein Mahnbescheid:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8397561-1361285365038&Command=start
Wenn Sie sich das selbst nicht zutrauen, nehmen Sie sich einen Anwalt.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8397561-1361285365038&Command=start
Wenn Sie sich das selbst nicht zutrauen, nehmen Sie sich einen Anwalt.
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19.02.2013 | 15:20 Uhr · ReclaBoxler-4018224
"Meine Forderung: SCHNELLSTMÖGLICHE Rückzahlung des mir zustehenden Betrages"
Das ist ja mal wieder eine "präzise" Forderung und genau der Grund, warum Sie Ihr Geld noch NICHT haben.
Für wen "schnellstmöglich"? Für Flexstrom? Die können nicht schneller zahlen, da die interne Anweisung besteht, erst zu zahlen, wenn ein Mahnbescheid eingeht oder unmittelbar damit zu rechnen ist. Das ist auch "schnellstmöglich"!
Und bevor Sie dem Tip von Herrn Herten folgen, sollten Sie erst noch einmal eine letzte Frist per EINSCHREIBEN setzen und darin AUCH ankündigen, was nach der Frist passiert (Mahnbescheid!).
Der Ablauf der Frist ist mit einem DATUM zu spezifizieren- nicht sowas wie "innerhalb von 14 Tagen". Das ist ähnlich "präzise" wie Ihr "schnellstmöglich"!
Setzen Sie diese letzte -nachweisbare" Frist nicht, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten des Mahnbescheids "sitzenbleiben".
Und scheuen Sie sich nicht, gleich das Porto für das Einschreiben mit einzufordern.
Das ist ja mal wieder eine "präzise" Forderung und genau der Grund, warum Sie Ihr Geld noch NICHT haben.
Für wen "schnellstmöglich"? Für Flexstrom? Die können nicht schneller zahlen, da die interne Anweisung besteht, erst zu zahlen, wenn ein Mahnbescheid eingeht oder unmittelbar damit zu rechnen ist. Das ist auch "schnellstmöglich"!
Und bevor Sie dem Tip von Herrn Herten folgen, sollten Sie erst noch einmal eine letzte Frist per EINSCHREIBEN setzen und darin AUCH ankündigen, was nach der Frist passiert (Mahnbescheid!).
Der Ablauf der Frist ist mit einem DATUM zu spezifizieren- nicht sowas wie "innerhalb von 14 Tagen". Das ist ähnlich "präzise" wie Ihr "schnellstmöglich"!
Setzen Sie diese letzte -nachweisbare" Frist nicht, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten des Mahnbescheids "sitzenbleiben".
Und scheuen Sie sich nicht, gleich das Porto für das Einschreiben mit einzufordern.
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26.02.2013 | 19:41 Uhr · 7.
Artikel vom 22.02.13 "Verbraucherzentrale NRW mahnt Flexstrom ab"
Http://www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A
Http://www.vz-nrw.de/link1109468A.html?pk_campaign=NW-130226-link1109468A
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12.03.2013 | 07:31 Uhr · Dennis Thamm
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst