22.02.2013 | 03:41 Uhr · 407 Views · von ReclaBoxler-8346862
Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)
Hinauszögern der Rückerstattung eines Guthabens
Die Löwenzahn Energie GmbH sandte mir am 15.2.2013 die Abschlussrechnung, d. h. 14 Tage nach Ende der Energieversorgung
Nach mehrmaligen Telefonaten und mehreren E-Mails bzgl. meines Guthabens wurde mir fernmdl. mitgeteilt, dass mit einer Auszahlung in ca. sechs Wochen zu rechnen sei.
Das Guthaben entspricht in etwa einer mtl. Ratenzahlung für meinen neuen Energieversorger.
Die Fa. Löwenzahn Energie GmbH verlangte von mir doch eine pünktliche Zahlung der halbjährlichen Ratenzahlung bereits vier Wochen vor Lieferbeginn. In den Telefonaten wird behauptet, es sei rechtens, erst sechs Wochen nach Rechnungsabschluss ein Guthaben auszuzahlen. Diese Begründung wird dann von selbsternannten Studenten der BWL "hatte ich gerade in einer Vorlesung" bzw. Wichtigtuern mit Beziehungen "der Vater meines Freundes ist Richter und der meint auch" vorgetragen (hallo Frau L. z bei Löwenzahn).
Ich meine gelesen zu haben, dass diese sechs Wochen sich nur auf das Erstellen der Abschlussrechnung bezieht, nicht aber auf die Dauer der Auszahlung?
Obwohl der Betragrelativgering ist (s. o.), erwarte ich die unverzügliche Auszahlung.
Meine Forderung
Auszahlung des Guthabens unverzüglich
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22.02.2013 | 07:59 Uhr · Werner Grems
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22.02.2013 | 12:54 Uhr · ReclaBoxler-1287453
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01.03.2013 | 04:33 Uhr · ReclaBoxler-8346862
Es sollte ein Strafgeld geben, dass unsere juristische Infrastuktur finanziell vor solchen Pappenheimer-Firmen schützt. Was so ein Mahnverfahren letztendlich kostet. das wird doch wieder von der Allgemeinheit aufgefangen
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01.03.2013 | 07:52 Uhr · ReclaBoxler-8346862
1. März 2013. 8:50 Uhr
Diskussion
01.03.2013 | 08:01 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.