09.03.2013 | 14:35 Uhr · 1072 Views · von Peter Fischer

tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Fulda )

Tegut: Parken nur auf eigenes Risiko

Auf dem Parkplatz des tegut-Marktes in Baunatal-Altenritte hatten sich mehrere Einkaufswagen gelöst und sind an mein Auto gerollt.

Dies wurde von einer tegut-Mitarbeiterin schriftlich bestätigt.

Jetzt weigert sich tegut, den Lackschaden an meinem Auto zu bezahlen.

Während die Mitarbeiterin bestägt hatte, dass die Wagen "kaum kontrolliert werden" behauptet tegut jetzt, dass diese angeblich 3 x täglich kontrolliert werden.

Mit dieser vorsätzlichen Lüge versucht tegut jetzt sich aus der Haftung zu stehlen und diesen Grundsatz"Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden. "auszuhebeln.

Seitens tegut gab es bis heute nicht einmal eine Entschuldigung.

Sollte der Schaden von tegut nicht bezahlt werden, werden ich, meine Verwandten und zahlreichen Bekannten nie mehr in diesem kundenunfreundlichen Laden einkaufen.

Meine Forderung

Erstattung der Kosten für den Lackschaden

Firmenantwort

12.03.2013 | 11:06 Uhr · Tegut... Gutberlet Stiftung & ...

Guten Tag Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Beiträge im Internet. Wir haben diese mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen.

Mit Verwunderung deshalb, weil wir entgegen Ihrer Behauptung immer dann die Ansprüche unserer Kunden befriedigen, wenn uns auch ein Verschulden trifft. Uns erreichen immer wieder Anrufe von Kunden die sich über die kulante und schnelle Abwicklung von Schäden bedanken. Wie gesagt, wenn wir, respektive unserer Haftpflichtversicherer, nach einer Haftungsprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass uns ein Verschulden trifft. Dies ist leider in Ihrem Fall, wie Ihnen der Unterzeichner, aber auch unser Versicherer mit Begründung mitteilte, nicht gegeben.

Sie behaupten in Ihren kritischen Beiträgen, dass das Benutzen unserer Kundenparkplätze auf eigene Gefahr erfolgt. Das ist in sofern richtig, dass wir (siehe oben) nur für Schäden haften, die wir schuldhaft herbei führen. Die Begründung wurde Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt.

Abschließend sei noch festgehalten, dass wir keine unwahren Behauptungen bezüglich der Kontrollen aufstellen, sondern lediglich bestätigen, dass eine 3x täglich Sichtkontrolle des Kundenparkplatzes erfolgt. Wohl gemerkt des Parkplatzes.

Aufgrund eines Pfandsystems an unseren Einkaufswägen, dessen Vorhandensein Sie bei Ihren kritischen Beiträgen tunlichst vermeiden dem geschätzten Leser mitzuteilen, haben wir nach gültiger Rechtsprechung unserer Verpflichtung zur Verkehrssicherung Genüge getan.

Trotz alledem bedauern wir, dass sich dieser Vorfall ereignete, bleiben aber nach wie vor bei unserer Auffassung, dass uns hier kein Verschulden trifft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre tegut. Kundenbetreuung