06.05.2008 | 08:15 Uhr · 2897 Views · von Andreas Waldegger

TelDaFax (Troisdorf )

Abzogge???

Ich habe wohl Ende 2007 den Fehler begangen, trotz Sonderzahlung im voraus (€200), ab 01.01.2008 zu TelDaFax zu wechseln - hier der Sachverhalt:

Ende 2007 bin ich zum 01.01.2008 zu TelDaFax gewechselt. Wie vorgesehen musste ich vorher die Sonderabschlagzahlung von €200 an TelDaFax überweisen mit der Option, dass diese mit den ersten Abschlagszahlungen verrechnet werden.

Leider habe ich Mitte Januar von TelDaFax gleich eine Ankündigung auf eine Strompreiserhöhung zum 01.04.2008 bekommen.

Ich war logischerweise sehr verärgert und habe in diesem Falle von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und wollte mit diesen Angaben zu den Stadtwerken Heidenheim zum Lieferbeginn 01.04.2008 wechseln.

Nun habe ich vor einigen Tagen von meinem örtlichen Versorger LEW (Lech Elektrizitätswerk Landsberg) eine Abschlagszahlungsaufforderung Februar/März in Höhe von 120€ bekommen. Meine Verwunderung war groß und auf nachfragen erfuhr ich, dass TelDaFax mich zum 31.01.2008 bei meinem Grundversorger gleich wieder abgemeldet hatte und ich somit automatisch von diesen wieder beliefert werde.

Die Wechselabsichten zu den Stadtwerken Heidenheim zum 01.04.2008 waren damit ungültig.

Bis dato habe ich von TelDaFax nichts gehört, soll an LEW für Februar/März 120€ bezahlen und konnte nicht zu den Stadtwerken Heidenheim wechseln. Obendrein hat TelDaFax die Sonderzahlung einbehalten und mich nur einen Monat beliefert.

Ich habe ein Einschreiben an diese geschickt, dies rechtmäßig in Ordnung zu bringen, mir die Differenz auszuzahlen und eine Frist von 7 Tagen bis zum 29.04.2008 gesetzt. Jedoch ohne eine Stellungnahme!

Wer kann mir weiterhelfen?

Meine Forderung

Rückerstattung der Sonderzahlung von €200!

Firmenantwort

08.05.2008 | 13:40 Uhr · TelDaFax Holding AG

Gerne schildert die TelDaFax Services GmbH, im Namen der TelDaFax ENERGY GmbH, den Sachverhalt:

„Die von Herrn Waldegger geschilderten Sachstände können wir nicht, bzw. nur Teilweise bestätigen. Die zu leistende Sonderabschlagszahlung wurde nach erfolgreicher Abbuchung am 14.09.2007, im Auftrag von Herrn Waldegger, durch dessen Bank am 12.10.2007 zurückbelastet. Da die Stromversorgung für Herrn Waldeggers Lieferstelle bereits vom Netzbetreiber bestätigt worden war, musste diese auch von TelDaFax ENERGY aufgenommen werden. Die Versorgung wurde zum 01.01.2008 aufgenommen.

TelDaFax hat die Wechselformaltitäten alle ordnungsgemäß veranlasst. Durch die Rückbuchung der Sonderabschlagszahlung, welche als Vorauszahlung fester Vertragsbestandteil ist, lag ein Vertragsbruch vor. Durch diesen sahen wir uns veranlasst, am 19.10.2007 die Versorgung zum nächstmöglichen Termin wieder einzustellen und beim Netzbetreiber fristgerecht zum 31.01.2008 wieder abzumelden. Der Vertrag endete somit am 31.01.2008.

Herr Waldegger hat die geforderte Sonderabschlagszahlung zwar am 16.11.2007 auf unser Bankkonto überwiesen, was jedoch, knapp einen Monat nach der oben geschilderten Rücklastschrift, deutlich verspätet war.

Diese Sonderabschlagszahlung wird, wie vertraglich vereinbart, mit der ersten Abschlagszahlung verrechnet. Da eine Abschlagszahlung jedoch nie erfolgte, werden wir die Sonderabschlagszahlung mit der für die erbrachte Leistung fälligen Zahlung verrechnen, was in Form einer Endabrechnung geschehen wird. Diese kann jedoch erst erstellt werden, wenn uns sowohl Anfangs- als auch Endzählerstand vom Netzbetreiber mitgeteilt wurden. Dies ist bislang leider nicht geschehen, sodass der Vertrag noch nicht abgerechnet werden kann.

Diese Umstände sind Herrn Waldegger bereits bekannt. Daher können wir seinen unten genannten Beitrag nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

TelDaFax Services GmbH"