15.05.2013 | 15:01 Uhr · 14236 Views · von ReclaBoxler-3362592
MB Inkasso & Ermittlungs GmbH (Bruchköbel)
Inkasso wie er nicht sein sollte
Ich habe heute ein Schreiben von der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH oder auch MB Inkasso & Ermittlungsgesellschaft mbH genannt, erhalten. In diesem Schreiben geht es um eine Hauptforderung von etwa 10 € zzgl. 87,82 € Mahnkosten. Ich habe dazu vorher nie eine Rechnung oder eine Mahnung erhalten. Abgesehen davon, dürften die Inkassokosten maximal 46,41 € inkl. Hauptfoderung betragen, siehe dazu auch ( http://www.inkassogebuehren-rechner.de/#rechner). Die MB Inkasso & Ermittlungs GmbH verlangt hier mehr als das Doppelte.
Nachdem ich mich bemüht habe, telefonisch den Fall zu klären, wurde ich an der Kundenhotline der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH als Klugscheißer beschimpft und auf heftigste denunziert. Es wurde sich sogar über mich belustigt. Nachdem ich dann auflegte und das Telefonat beendete, wurde ich von einem Mitarbeiter der MB Inkasso & Ermittlungs GmbH 3 Mal mit unterdrückter Rugnummer angerufen und es wurde mir weiter gedroht.
So etwas habe ich noch nie erlebt.
Ich vermute mal, bin mir aber nicht sicher, dass das Unternehmen auch starfrechtlich belangt werden könnte. Ich bezichtige das Unternehmen ausdrücklich keiner Starftaten wie Betrug, Wucher, Nötigung, Erpressung oder widerrechtlicher Drohung. Jedoch werden wir sehen, ob die Polizei hier eine Straftat sieht.
Ich würde mich jedoch über eine Rücknahme der Forderung und einer Entschuldigung freuen, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Meine Forderung
Rücknahme des Mahnungsschreibens/ Inkassoschreibens
Firmenantwort
07.07.2013 | 16:31 Uhr · MB Inkasso u. Erm. GmbH
Schade ist das hier der Sachverhalt nicht richtig wiedergegeben wird. Wir sind nur als vermittler zwischen Schuldner und Gläubiger eingesetzt, da hier die schreibende person auf 3 Mahnschreiben des Gläubigers nicht reagiert hat sind wir eingeschaltet worden. Nach prüfung und ermittlung der zustellfähigen Adresse konnten wir mit Einschreibe Rückschein den Schuldner erreichen. Jetzt konnte der Schuldner den zugang ja nicht mehr bestreiten. Top 1 - gewonnen. Jetzt will er über kosten diskutieren, schade wenn man schon nicht ordnungsgemäss mit einem Leihwagen im Strassenverkehr teilnehmen kann. Die Forderung resultiert aus einem Polizeilichen Strafzettel.
Also besser einfach zahlen. Wir sind beauftragt auch Gerichtliche schritte in die wege zu leiten.