05.06.2013 | 05:31 Uhr · 365 Views · von Andreas Holzwert

get2bee.com (Köln)

Keine Rückerstattung

Am 27.05.2013 habe ich bei get2bee eine Samsung LED-Fernseher Smart TV 3D UE40ES6300 zum Preis von 502,99 Euro bestellt und noch am selben Tag per Sofortüberweisung bezahlt. Da get2bee jedoch nicht liefern konnte, habe ich sie zur Rückerstattung des Rechnungsbetrags aufgefordert. Bis einschließlich heute, den 05.06.2013, habe ich mein Geld nicht zurück erhalten.

Meine Forderung

502,99 €

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05.06.2013 | 08:06 Uhr · Matthias Schlegel

Zunächst einmal eine angemessene Frist (14 Tage) zur Lieferung setzen - dies bitte in schriftlicher Form per Einschreiben.
Wird diese Frist überschritten einfach Strafanzeige wegen Warenbetrugs erstatten.

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09.06.2013 | 11:25 Uhr · Heino Rötten

Hallo Matthias,
ich bin etwas unwissend bezgl. Strafanzeige wegen Warenbetrugs.

Macht man das bei der Polizei?
Bringt man dort dann Ausdrucke der bereits gelaufenen Email Kommunikation mit oder lädt man das irgendwo hoch?

Gibt es irgendwo Informationen, was man dafür mitbringen muss, damit genügend Material zusammenkommt um die Strafanzeige auch erfolgreich verlaufen zu lassen (im Sinne des Klägers / Opfers).

Was ist mit den anderen hier dokumentierten und glaubhaften Beschwerden?
Sollten die sich besser zusammenschliessen oder jeder eine eigene Strafanzeige aufgeben?

Tragen mehr Strafanzeigen der Anzeige auch mehr Erfolg zu?

Vielleicht hast du ja Erfahrungen, Tips oder Hinweise auf meine hier gestellten Fragen.

Danke schonmal im Vorraus.

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13.06.2013 | 04:57 Uhr · Andreas Holzwert

13.06.13.Es hat sich noch keiner gemeldet

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27.06.2013 | 11:01 Uhr · Andreas Holzwert

27.06.13.Es hat sich noch keiner gemeldet

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17.07.2013 | 04:42 Uhr · Andreas Holzwert

17.07.13 hat sich immer noch keiner gemeldet morgen mache ich Strafanzeige

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07.08.2013 | 04:53 Uhr · Andreas Holzwert

07.08.13 hat sich immer noch keiner gemeldet, Strafanzeige gemacht

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12.11.2013 | 03:51 Uhr · Andreas Holzwert

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst