06.06.2013 | 14:30 Uhr · 707 Views · von Mirko Langer

BRAUTWELT ™ (Berlin )

Keine Rücküberweisung und Reaktion trotz korrekter Rücksendung

Wir haben am 30.03.2013 bei dem Onlinehändler Brautwelt.com eine Fell-Stola für unsere Hochzeit bestellt, die auch rechtzeitig und vollkommen korrekt bei uns an kam. Leider haarte die Stola extrem, so dass wir von unserem Rücktrittrecht Gebrauch machten und die Ware ausreichend frankiert und mit dem beiliegenden Formular Retoure schickten.

Nach sicherlich ausreichender Bearbeitungszeit schrieb ich eine Email an Brautwelt am 02.05.2013, mit der Bitte um Auskunft bzw. endlich der Rücküberweisung meines Kaufpreises und natürlich der Versandkosten. Darauf gab es keine Reaktion. Die aufwendige Ermittlung einer Telefonnummer von Brautwelt per Google brachte leider auch keinen Erfolg, da es dort nur drei mal klingelt und dann eine Ansage kommt, dass niemand zu erreichen ist.

Als letzte Variante versuchte ich den Kontakt über eines der beiden Facebook-Konten von Brautwelt herzustellen. Dies führte tatsächlich zum Eintreffen einer Email mit der Bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und der Aussage, dass sich nun darum gekümmert wird. Dies war am 08.05. Am 18.05.2013 versuchte ich erneut mit einer Email und per Facebook mich zu erkundigen, leider bis heute ohne Erfolg!

Ich werde nun per Post die Forderung ein letztes mal anmahnen und dann juristische Schritte einleiten müssen. Sehr schade!

Meine Forderung

113,00 €

Firmenantwort

12.06.2013 | 12:09 Uhr · BRAUTWELT

Hallo M. Langer,

Bestellung vom Mirko Langer on 30.03.2013, 11:39

Verlauf

1. Retoureingang: 13.04.2013

2. Rücküberweisung erfolgt am 10.05.2013

3. Betrag konnte laut der Deutschen Bank wg. falschen Bankverbindung (Kontonr. -bzw. BLZ) nicht ausgeführt werden.

Kto:4841*****

BLZ: 8105****

4. Mail-Benachritigung an Kunden

5. 08. 06.2013 -Post vom Kunden mit richtiger Bankverbindung

6. Erneute Rücküberweisung an nene Bankverbindung

Für die Unannehmlichkeit und Verspätung bitten wir vielmals um Entschuldigung.