18.08.2013 | 17:24 Uhr · 612 Views · von Hans Törber
E.ON Avacon Vertrieb GmbH (Helmstedt)
E.ON Avacon reagiert nicht + zögert Vertragsende hinaus
Die E.ON Avacon AG in Helmstedt, jetzt genannt: Avacon AG ist mein bisheriger Stromversorger.
Da von der Avacon AG eine Preiserhöhung zum 01.07.2013 angekündigt wurde, habe ich im Juni 2013 den Wechsel zu einem neuen Stromversorger beantragt und diesem Kündigungsvollmacht erteilt.
Am 26.06.2013 teilte der von mir gewählte zukünftige Stromversorger mir folgendes mit:
"Leider hat Ihr derzeitiger Anbieter E.ON Avacon AG uns nun mitgeteilt, dass Sie noch bis zum 31. Mai 2014 vertragsgebunden sind."
Offenbar akzeptierte die Avacon AG die Kündigung durch den neuen Anbieter nicht, so dass ich zusätzlich mit Schreiben vom 29.06.2013 gegenüber der Avacon AG von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machte, das mir aufgrund der angekündigten Preiserhöhung auch zustand. Weiterhin widerrief ich die von mir erteilte Abbuchungsermächtigung.
Dieses Kündigungsrecht ist gesetzlich verankert und die Avacon AG hat in einem vorangegangenen Schreiben vom 08.05.2013 selbst zugegeben: (Zitat)
"Sollten Sie mit den neuen Preisen nicht einverstanden sein, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum 30.06.2013 kündigen".
Am 05.07.2013 erhielt ich daraufhin ein Schreiben der Avacon AG, in dem mit Bedauern festgestellt wurde, dass ich den Bankeinzug nicht mehr nutzen möchte. Mit KEINEM WORT ging man auf meine Kündigung ein.
Ich rief am 11.07.2013, am 15.07.2013 und am 25.07.2013 bei der Avacon AG an und wurde von den Callcenter-Mitarbeitern in meiner Sache abgewimmelt. Meine Forderung, einen Sachbearbeiter sprechen zu dürfen, wurde abgelehnt.
Mit Schreiben vom 08.08.2013 habe ich mich sodann an die Direktion der Avacon AG gewandt und gefordert, das Vertragsverhältnis möge beendet und abgewickelt werden, damit der neue Stromversorger mich rückwirkend zum 01.07.2013 beliefern kann. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.
Diese Verfahrensweise der Avacon AG deutet auf eine Verschleppungstaktik hin. Der breiten Öffentlichkeit ist mittlerweile bekannt, wie die Avacon AG versucht, Stromanbieterwechsel zu blockieren und hinauszuzögern, so dass ich nicht bereit bin, mich länger hinhalten zu lassen.
Meine Forderung
Abwicklung des von mir beendeten Vertragsverhältnisses und Übergabe an neuen Stromversorger rückwirkend zum 01.07.2013
Firmenantwort
17.09.2013 | 13:22 Uhr · E.ON Vertrieb Deutschland
sehr geehrter Herr Törber,
wir bedauern sehr, dass Sie sich über uns geärgert haben.
Ein rechtswidriges Verhalten seitens der E.ON Avacon Vertrieb liegt allerdings nicht vor. Bei einem Lieferantenwechsel sind die einzuhaltenden Fristen klar gesetzlich geregelt, jede Nichteinhaltung dieser Fristen führt zu einer Ablehnung des gewünschten Wechsels.
Abschließend freuen wir uns, dass wir Ihre Fragen mit unserem Anschreiben klären konnten und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Vielleicht entscheiden Sie sich zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal für uns als Energielieferanten- Sie sind jederzeit herzlich Willkommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr E.ON Vertrieb