02.09.2013 | 16:50 Uhr · 417 Views · von ReclaBoxler-9209723

Eon (Kassel)

Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

E.ON sollte sich schämen.

Wir haben jede Rechnung beglichen, und als wir gekündigt hatten, schickten sie uns eine Schlussrechnung mit "sogar" einem Guthaben. Nach knapp einem halben Jahr kam dann eine Rechnung mit fast 300,-- €!

Dann haben wir ständig versucht, telefonisch dort jemanden zu erreichen, nur leider vergebens, was ja bei E.ON nichts neues ist! Wir haben eine E-Mail an den Vorstand geschrieben, und siehe da, es hat sich jemand gemeldet. Uns wurde dann mitgeteilt, dass diese Rechnung ein Fehler sei und alles zurück genommen werde.

Nun ist fast ein ganzes Jahr vergangen, und wir erhalten mal wieder eine Rechnung mit "Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens" über 89,00 €! Ich bin es langsam Leid!

Hänge nun wieder am Telefon, und sie erzählen mir, dass sie im System nichts erkennen können wieso und weshalb! Einfach nur schlimm.

Meine Forderung

Meine Ruhe!

Firmenantwort

09.09.2013 | 07:16 Uhr · E.ON Vertrieb Deutschland

Sehr geehrter ReclaBoxler 9209723,

wir bedauern sehr, dass wir Sie verärgert haben und möchten den Sachverhalt gern umgehend prüfen. Leider können wir die Daten so nicht zuordnen.

Bitte teilen Sie uns unter Beschwerde@eon.de die auf der Rechnung angegebenen Daten mit, sowie Ihren Namen und die Anschrift der Verbrauchsstelle. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E.ON Vertrieb