04.09.2013 | 09:01 Uhr · 443 Views · von Renault Twingo
SEKOYA (Dortmund)
Kostenpflichtige Zusendung - Mangel in den ersten drei Monaten
Petra Kaffeepadmaschine KM 34
DEFEKT: Kaffee spritzt beim Brühen ins Gesicht.
GEWÄHRLEISTUNG: 1 Jahr bei generalüberholtem Artikel.
KAUF AM: 18.05.13 über eBay.
Verkäufer verlangt kostenpflichtige Zusendung.
Auf meine Einwände geht der Verkäufer NICHT mehr ein. KEINE Antwort. Telefonisch erreiche ich ihn nicht. Anrufbeantworter sagt: 18:30 - 19:30 Uhr abends. Klappt leider nicht.
Ich habe mir jetzt vor Ort eine ANDERE Maschine gekauft, um Kaffee trinken zu können. Ich wünsche eine komplette RÜCKGABE des noch keine 3 Monate alten Gerätes und Erstattung des Kaufpreises von 32,00 Euro. Wenn der Verkäufer darauf eingeht, bin ich bereit, das Gerät auf eigene Kosten zurück zu senden.
Meine Forderung
Rücksendeschein, bzw Rücknahme
Kommentar
04.09.2013 | 15:23 Uhr · Renault Twingo
Dieser Kommentar wurde entfernt.
Kommentar
04.09.2013 | 19:06 Uhr · Renault Twingo
So kenne ich das auch. Es geht schließlich NICHT um einen Widerruf.
Kommentar
10.09.2013 | 01:56 Uhr · Renault Twingo
Kommentar
13.09.2013 | 19:00 Uhr · Renault Twingo
Kommentar
16.09.2013 | 22:35 Uhr · Renault Twingo
Datum: 04.09.2013 18:57:51
An: "Gabriele Müller "Betreff:
Aw: http://de.reclabox.com/beschwerde/67121-sekoya-dortmund-kostenpflichtige-zusendung-mangel-in-den-ersten-drei-monaten
hallosehr geehrter kunde
schicken sie bitte die ware zurück an uns auf ihr kosten, dann zahlen wir ihr geld zurück.an dem fall müssen wir nicht ihr geld zahlen. wir müssen ihr ware in betrieb zu nehmen, wenn nicht, ersetzen wir es. versuchen sie es bei saturn oder mediamarkt. bekommen sie nur innerhalb rückgabefrist ihr geld zurück. lesen sie bitte eBay AGB. wenn wir unser ware erhalten, zahlen wir ihr geld zurück.
mfg
_______________________________
BIS DATO HÖRE ICH NICHTS VON IHM UND DAS GELD IST NOCH NICHT EINGETROFFEN.
Jetzt werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten müssen.
Kommentar
16.09.2013 | 23:40 Uhr · Renault Twingo
wir hatten eine schriftlich fixierte Vereinbarung getroffen.
Bis dato erhielt ich keine Nachricht / Zahlung von Ihnen.
Sie sind nun in Zahlungsverzug.
Es werden weitere Kosten durch das anstehende Mahnverfahren auf Sie zukommen.
Sie können mir bis heute, Dienstag, den 17.09.2013 12:00 Uhr mittags antworten, ob Sie mir mein Geld in Höhe von 32,00 Euro bereits überwiesen haben oder nicht.
Wenn Sie erst später überweisen haben Sie mir meine Auslagen in Höhe von 5,90 Euro
zusätzlich zu bezahlen, also den Gesamtbetrag in Höhe von 37,90 Euro.
Wenn Sie weiterhin nicht bezahlen, werden weitere Kosten und Zinsen, ggf. Prozesskosten auf Sie zukommen. Denken Sie daran.
Weiterer E-Mail-Kontakt durch mich wird nun nicht mehr erfolgen. Alles Weitere wird dann schriftlich per Post gegen Gebührenerstattung Ihrerseits erfolgen.
Kommentar
17.09.2013 | 00:30 Uhr · Renault Twingo
Kommentar
24.09.2013 | 01:32 Uhr · Renault Twingo
Diskussion
24.09.2013 | 01:33 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Kommentar
24.09.2013 | 01:35 Uhr · Renault Twingo