04.09.2013 | 09:23 Uhr · 672 Views · von Eva Schumskas
prioenergie (Neuss)
Preiserhöhung per E-Mail
Ich habe meine Endabrechnung erhalten und festgestellt, dass sich mein Strompreis erhöht hat. Daraufhin wollte ich den Vertrag kündigen, weil ich keine Info über eine Preiserhöhung erhalten habe. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Info per E-Mail erhalten habe.
Ich suchte und fand diese auch. Diese E-Mail sah aus wie Reklame und fing an mit Energiemarktentwicklung, den Rest sah man erst, wenn man in die E-Mail reinging. Ich recherchierte und fand heraus, das Preisanpassungen per Post versendet werden müssen. Daraufhin kündigte ich per Einschreiben mit sofortiger Wirkung und bekam wieder eine Email mit dem Kündigungsdatum 31.07.2014. Der neue Abschlag sollte 105 € betragen, abgebucht wurden 136 €. Ich werde jetzt meinen Anwalt einschalten und diesen Umgang mit Kunden auch in anderen Foren veröffentlichen.
Meine Forderung
Sofortige Kündigungbestätigung und zu hohe Abbuchung zurückzahlen
Firmenantwort
10.09.2013 | 11:38 Uhr · ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen und möchten Sie bitten, uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com zu kontaktieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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10.09.2013 | 04:48 Uhr · Wolf Scha
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13.09.2013 | 13:47 Uhr · Eva Schumskas
Viele Grüße
Eva Schumskas
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23.09.2013 | 13:02 Uhr · Eva Schumskas
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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24.09.2013 | 16:05 Uhr · Eva Schumskas
Werde jetzt meinen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.
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04.10.2013 | 16:24 Uhr · Alex Weber
CDU + SPD verhandeln ja gerade - bin gespannt, wie das Endergebnis bei der Strom/Gas-Abzocke der zukünftigen Bundesregierung aussieht.
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10.10.2013 | 08:10 Uhr · Wolf Scha
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26.11.2013 | 23:06 Uhr · ReclaBoxler-3328653
http://www.vz-nrw.de/UNIQ133322462123089/link958431A.html
Wie du lesen kannst sieht das OLG die Sache mit der Textform GANZ anders. Textform = Brief!