04.09.2013 | 13:10 Uhr · 797 Views · von ReclaBoxler-9244823

RWE AG (Essen )

Sippenhaft bei der RWE

Aus unserer alten Wohnung gibt es eine Abschlussrechnung von zirka 245 Euro. Die Sache ist aber die, dass meine Frau Jahre lang Kundin bei der RWE war und nicht ich.

In unserer neuen Wohnung bin ich seit dem 01.07. Kunde von EON und habe weder Schulden bei der RWE noch bei EON oder einem anderen Anbieter.

Die RWE schreibt meiner Frau mit der alten Kundennummer und der alten Lieferanschrift an. Die Post kommt zu unserer neuen Adresse und hier soll jetzt gesperrt werden.
Die RWE sagt, dass sie hier sperren darf, weil die RWE Grundversorger ist und das obwohl ich einen Vertrag bei EON habe.

Das soll mal einer verstehen.

Meine Forderung

Keine Sippenhaft

Kommentar

04.09.2013 | 13:29 Uhr · ReclaBoxler-4544092

Und warum bezahlt ihre Frau nicht einfach ihre Schulden?
Das soll mal einer verstehen.
Ich finde es völlig richtig, wenn RWE alles unternimmt, an das Geld zu kommen, da ich als Stromkunde nicht für säumige Kunden mitzahlen möchte.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html
" (1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt. "

Kommentar

04.09.2013 | 13:40 Uhr · ReclaBoxler-9244823

Kein nerv auf Kommentare von RWE Mitarbeitern

Kommentar

04.09.2013 | 13:43 Uhr · ReclaBoxler-9244823

Außerdem geht es hier nicht um bezahlen oder nicht bezahlen sondern das ich in Sippenhaft genommen werde.

Kommentar

04.09.2013 | 14:21 Uhr · ReclaBoxler-4544092

"Außerdem geht es hier nicht um bezahlen oder nicht bezahlen sondern das ich in Sippenhaft genommen werde. "

Was genau haben sie an meinem ersten Kommentar nicht verstanden?

Kommentar

04.09.2013 | 18:55 Uhr · Phönix

Hallo,

Sie haben Schulden, denn Sie haften für die Schulden Ihrer Ehefrau

- siehe: http://www.kanzlei-hasselbach.de/2013/haftung-fuer-schulden-des-ehepartners auch-nach-der-trennung/08/

In Ihrem Fall hat also Ihre Ehefrau Sie gegenüber dem Stromanbieter durch den Abschluss des Vertrags mit verpflichtet (sog. „Bedarfsdeckungsgeschäft“).

Gruß, BiBo