14.09.2013 | 13:22 Uhr · 10678 Views · von Bianca Schubert

Landkreis Gießen Jugendamt/ Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht (Gießen)

Rechtswidrige Inobhutnahme/ Stigmatisierung

Unser geliebter Pflegesohn Jason befindet sich nach einer willkürlichen Entscheidung einer fachlich und charakterlich unqualifizierten Jugendamtsmitarbeiterin und ohne dass diese hierzu berechtigt gewesen wäre, da das Jugendamt weder die Vormundschaft noch Sorgerechtsanteile hat, seit nun fast 4 Jahren im Kinderheim der Stiftung Arnsburg in Lich.
Dort hat er sich, wie inzwischen durch ärztliche und psychologische Gutachten bestätigt, von einem intelligenten, sozialkompetenten und altersgechten Sonnenschein zu dem er sich nach einer Odysee in seinen ersten 4 Lebensjahren bei uns entwickelt hatte zu einem psychischen Wrack entwickelt, dass nicht nur seine psychische und psysische Entwicklung sondern auch seinen Glauben an das Leben verloren hat.

Um dies zu vertuschen hat die bereits erwähnte Mitarbeiterin des Jugendamtes alle möglichen Stellen mit dem Unterschlagen von Unterlagen und selbstgefertigten Beweisen dafür gesorgt, dass unsere Glaubwürdigkeit zerstört und wir stigmatisiert wurden.

Jason wurde erzählt wir wären krank und er dürfe deshalb nicht mehr bei uns leben, da wir unsere Aufgaben nicht erfüllt hätten. Dies wurde von einer mitarbeiterin des heims sogar an das Sozialpädäatrische Zentrum des Universitätsklinikums Gießen und Marburg ungeprüft weitergegeben und von diesem zur Einschätzung von Jason verwendet.

Trotz anders lautender Berichte von Fachkräften wurde nur der Jugendamtsmitarbeitrin geglaubt. Nicht mal das gerichtliche Gutachten einer Kinderpsychologin mit eigener Praxis und 25 Jahren Berufserfahrung wurde gewürdigt. Die Jugendamtsmitarbeiterin schaffte es durch rechtlich fragwürdige Aktionen, erfundene Vorwürfe des Kindergartens und einer unbeteiligten Dritten, die Familienrichterin zu täuschen, hierzu gehörten Aussagen von finanziell vom Jugendamt abhängigen Stellen sowie die nachweisliche Manipulation der leiblichen Mutter.

Inzwischen ist die Unterlassungsklage (LG Gießen Az. 3 O 289/12) der Leiterinnen des Kindergartens abgeschlossen. Diese hatte die Klage gegen mich angestrengt, da ich ausnahmslos die mündlichen und schriftlichen Aussagen von Frau M. (LK Jugendamt) dazu verwandt habe gegen die beiden vorzugehen, da die Mitarbeiterin des Jugendamtes diese als einzigen Beweis gegen uns verwandte diese liegen auch als einzige Begründung dem Beschluss Jason in der Stiftung Arnsburg zu belassen und zu vergessen zugrunde.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass die beiden Leiterinnen des Kindergartens die Aussagen, die die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes vor Gericht, Polizei und Gutachterinnen, Heim, Regierungspräsidium usw. wiederholt haben, gar nicht von diesen stammen. Sondern anscheinend freie Erfindungen der Jugendamtsmitarbeiterinnen sind.

Die von mir um Hilfe gebeten regionale Presse wurde durch die Leiterin des Jugendamtes an der Berichterstattung gehindert.

Meine Forderung

Rückführung von Jason/ Lückenlose Aufklärung/ Schadensersatz

Firmenantwort

26.09.2013 | 07:14 Uhr · Regierungspräsidium Gießen

Sehr geehrte Frau Schubert,

das Jugendamt ist bei der Verwaltung des Landkreises Gießen angesiedelt. Das Regierungspräsidium Gießen hat lediglich die sogenannte Rechtsaufsicht. In dieser Funktion hat das Regierungspräsidium die Angelegenheit, wie Ihnen bekannt ist, bereits mehrfach geprüft und konnte im Handeln des zuständigen Jugendamtes keinen Verstoß gegen Rechtsvorschriften feststellen. Das Jugendamt ist, ebenso wie alle anderen Beteiligten, an die gefassten gerichtlichen Beschlüsse und deren Durchführung gebunden. Ein weiteres Tätigwerden in dieser Angelegenheit ist uns als Rechtsaufsicht nicht möglich.