07.11.2013 | 14:18 Uhr · 956 Views · von ReclaBoxler-1125643
AOK Baden-Württemberg (Heilbronn-Franken)
Gesetz zur Beseitigung von Überforderung bei Beitragsschulden
Per Telefon eine Beratung wegen Mitgliedschaft in Anspruch genommen. AOK-Mitarbeiter sagte Beitragshöhe für mich als Selbstständiger ca 130€/Monat. Beitragsbescheid wurde aber mit fast 400€/Monat zugestellt. Zu zahlender Betrag = 6600€. Sofortige Beauftragung des Gerichtsvollziehers vonseiten AOK -TROTZ- fristgerechtem Widerspruch UND sofortiger Schufaeintrag UND AOK-Antrag auf Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung! Widerspruch wurde nach über 10 Wochen "Bearbeitungszeit" abgelehnt - für mich komme keinerlei Ermäßigung in Frage -TROTZ- Vorlage aller Unterlagen nebst vorliegendem Härtefall bei der Betrieblichen Situation. Erneut Widerspruch eingereicht - wieder abgelehnt (nach 6 Wochen) jetzt Weiterleitung an den Widerspruchausschuss.
Die Übernahme meiner Ärztlichen Behandlungskosten wird vonseiten der AOK verweigert - was aber die AOK nicht davon abhält weiterhin "Mitgliedsbeiträge" zu verlangen!
Da dieser Widerspruch aller Vorraussicht nach wieder abgelehnt wird - ist eine Klage beim zuständigen Sozialgericht unausweichlich.
Meine Forderung
Rechtsprechung durch Sozialgericht!
Firmenantwort
18.11.2013 | 14:32 Uhr · AOK Baden-Württemberg
Guten Tag,
wir haben Ihre Beschwerde an unsere Bezirksdirektion in Heilbronn weitergegeben. Sobald wir von dort eine Antwort haben, werden wir Ihnen diese zukommen lassen.
Es tut mir sehr leid, dass Sie wegen Ihrer Mitgliedschaft solche Probleme haben. Sie hatten ja aber bereits geschrieben, dass Sie Widerspruch eingelegt hatten und die Sache nun im Widerspruchsausschuss behandelt wird. Dies ist ein im Sozialgesetzbuch einer Klage vorgeschaltetes rechtliches Verfahren, bei dem wir als Kundenmanagement nicht mehr eingreifen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Rinck - AOK Baden-Württemberg