02.11.2013 | 19:19 Uhr · 972 Views · von Manfred Blum
Manfred Blum (Nietwerder)
Photovoltaikanlage
Ich habe eine Photovoltaikanlage gebaut.
Diese ist im April 2011 ans Netz gegangen. Es ist eine kleine Anlage, da nicht mehr Dachfläche zur Verfügung steht wegen umfangreichen Baumbestandes bzw. Waldes. Die Vergütung folgte mit Problemen, aber es ging dann doch. In der Abrechnung waren dann 52,-- € im Jahr. Ich nahm an, dass das die Einrichtungsgebühr sei. In 2012 habe ich dann 488,-- € für den Strom erhalten, dann wurden aber wieder 52,-- € abgezogen. Warum weiß ich nicht.
In 2013 ging dann im Frühjahr die Einspeisung wieder los. Vor kurzem habe ich eine Mahnung erhalten wegen vieler nicht erfolgter Zahlung von monatlich 10,-- € ab Mai, betitelt als Abschlagsbetrag, das sind jährlich 120,-- € plus 5,-- € Mahnung. Es gibt keinen Vertrag für die Einspeisung, weil E.ON keinen Vertrag heraus gibt. Es gibt auch keine Rechnung für die 10,-- € monatlich, nur die Mahnung. E.ON verlangt 25 % von meiner Einspeisungsvergütung für sich. Tatsächlich will E.ON ein viertel meiner Vergütung.Auf diese Art und Weise will E.ON vermutlich die Stromlieferanten knebeln und in die Knie zwingen.
Meine Forderung
Zurücknahme der Mahnung für alle Zeiten.
Firmenantwort
06.11.2013 | 10:47 Uhr · E.ON Vertrieb Deutschland
Sehr geehrter Herr Blum,
es tut uns sehr leid, dass Sie sich so über uns geärgert haben.
Gern haben wir den Sachverhalt geprüft und Ihre Fragen in einem persönlichen Anschreiben beantwortet. Dieses ist bereits auf dem Weg zu Ihnen.
Wir hoffen, die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne gelöst zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
E.ON Energie Deutschland GmbH