02.12.2013 | 09:06 Uhr · 1432 Views · von Lars Eckhoff

Wolf GmbH (Mainburg)

Defektes Gasgebläse 8603047 - Fehler 024

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie bei so vielen anderen Kunden mit einer Wolf-Heizung hat auch bei unserer Heizung CGS 20/160 aus Dezember 2007 das Gasgebläse nicht einmal ein Jahr nach Ablauf der Garantie seinen Geist aufgegeben. Unser Installateur, die Firma Kriener & Trübner aus Leverkusen, die auch die Heizung seinerzeit eingebaut hat, hat das Gasgebläse zwischenzeitlich ausgetauscht und uns in Rechnung gestellt. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Kosten hierfür wie bei zahlreichen anderen Kunden auf Kulanz übernehmen würden. Sollte dies für Sie in Frage kommen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich zur weiteren Abwicklung mit mir in Verbindung setzen würden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Lars Eckhoff

Meine Forderung

Erstattung der Kosten für den Austausch

Firmenantwort

02.12.2013 | 09:06 Uhr · Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Eckhoff,

Kulanzansprüche müssen immer im Vorfeld einer Reparatur eingereicht werden. Wie Sie aus den bisherigen Einträgen in diesem Forum entnehmen können, verhält sich die Fa. Wolf sehr kulant was den Austausch des Ventilators betrifft. Im Rahmen der Kulanz ist Wolf bereit einen neuen Ventilator zur Verfügung zu stellen. In Ihrem Fall wurde der Ventilator jedoch schon ausgetauscht. Wir sind nach wie vor bereit einen neuen Ventilator materiall zur Verfügung zu stellen. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Installateur. Ein finanzieller Ausgleich an Sie direkt ist leider nicht möglich, da sämtliche Geschäftsabwicklungen ausschließlich mit eingetragenen Fachfirmen getätigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH