14.12.2013 | 20:16 Uhr · 2799 Views · von Frank Baasner

Wolf GmbH (Mainburg)

Wolf Heiztherme CGB-20 / Fehlercode 24 Gasgebläse

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf die Ablehnung meines Kulanzantrages per E-Mail für o. g. defektes Gebläse, Einbau 2007, für das die Firma Wolf eine defekte Charge ab dem Herstellungsjahr 2006 einräumt.

Firma Wolf begründet ihre Ablehnung damit, dass nicht sofort bei Austausch im Jahr 2012 das defekte Gebläse zurückgeschickt und ein Kulanzantrag durch die Fachfirma, die auch die jährliche Wartung vornimmt, gestellt wurde.

Mittlerweile sind in unmittelbarer Nachbarschaft (Neubaugebiet) insgesamt fünf Gebläse dieser Bauart defekt. Einem Nachbarn, dessen Gebläse erst vor kurzem ausgefallen und das damit bei Ausfall älter als meines war, wurde ein sofort gestellter Kulanzantrag positiv beschieden. Eine Rückrufaktion seitens Wolf gab es nicht.

Ich komme zu dem Schluss und möchte diesen als konkrete Empfehlung an alle Verbraucher von Produkten der Firma Wolf Heiztechnik publik machen, dass bei Produkten der Firma Wolf GmbH sicherheitshalber bei jeder Reparatur SOFORT ein Kulanzantrag gestellt werden sollte, dass JEDES defekte Bauteil aufbewahrt und dass SOFORT in Internet-Foren nach Häufungen von Defekten bestimmter Bauteile recherchiert werden sollte.

Ich bin zutiefst enttäuscht davon, wie ein traditionsreiches deutsches Unternehmen hier mit seinen Kunden verfährt.

Die Korrespondenz mit der Wolf GmbH habe ich anonymisiert auf meiner Dropbox unter https://www.dropbox.com/l/TQllGGvFE9uU5X4ZgBV0Ec hinterlegt.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Baasner

Meine Forderung

Generelle Produkthaftung mit Beweislast beim Hersteller / Zwingende Rückrufaktionen bei bekannten Fehlern

Firmenantwort

17.12.2013 | 11:02 Uhr · Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Baasner,

in dem bisherigen Emailverlauf wurde Ihnen durch die Fa. Wolf bereits angeboten, ein neues Gebläse im Austausch für das alte Gebläse kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Reparatur erfolgte jedoch bereits am 02.03.2012, also weit vor einem Jahr. Kulanzanträge sind stets zeitnah vor der Reparatur zu stellen, damit Wolf die Möglichkeit hat, das Material zur Verfügung zu stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns 1 Jahr und 8 Monate nach der Reparatur nicht mehr nachträglich an den Kosten beteiligen können.

Mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl
Teamleiter Service-Beratung