27.12.2013 | 10:41 Uhr · 1480 Views · von ReclaBoxler-1270663
HOL'AB! Getränkemarkt (Achim)
Jugendarbeitsschutzgesetz
Eine Bekannte von mir, die Tochter ist eine Aushilfskraft bei Hol Ab, sie zeigte mir ihren Arbeitsvertrag und da stand was von "Nicht mehr als max. 15 Stunden die Woche arbeiten" Ich habe mir ihren Plan angeschaut und sie hat immer über 15 Stunden und muss jeden Samstag arbeiten.
Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz § 16 (2) muss sie mindestens 2 Samstage im Monat frei bekommen. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass eine Jugendliche jeden Samstag arbeiten muss, achten sie gar nicht auf das Privatleben?
Meine Forderung
Gerechtere Arbeitszeiten der Jugendlichen
Kommentar
05.01.2014 | 15:52 Uhr · ReclaBoxler-1270663
Leider hat sich die Firma nicht gemeldet.