02.01.2014 | 17:13 Uhr · 516 Views · von Jens Steinhilber
Stromio GmbH (Düsseldorf)
Sonderkündigungsrecht wird verweigert
Ich bin am 03.12.2013 per E-Mail von Stromio über die Erhöhung der Stromkosten zum 01.01.2014 aufgrund der EEG Umlage informiert worden.
Nach den AGB von Stromio, §6 Absatz 4 und nach §41 Absatz 3 EnWG, ist die Sonderkündigung durch Preiserhöhung eigentlich klar geregelt. Innerhalb einer Woche habe ich per Einschreiben daher von meinem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht. Heute habe ich von Stromio per E-Mail die Nachricht erhalten, dass die Kündigung nicht akzeptiert werde.
In meinem Kündigungsschreiben habe ich um eine Rückmeldung innerhalb 14 Tagen gebeten, ferner habe ich die Einzugsermächtigung entzogen. Die Rückmeldung erfolgte leider erst nach drei Wochen. Über eine weitere E-Mail von Stromio wurde ich in dessen darüber informiert, dass die Einzugsermächtigung nicht gelöscht worden ist, obwohl ich sie im Kündigungsschreiben entzogen haben. Was sind das für Praktiken?
Wenn die Sonderkündigung nicht akzeptiert wird, werde ich mich an die Schlichtungsstelle wenden müssen.
Meine Forderung
Akzeptieren der schriftlichen Kündigung vom 09.12.2013
Firmenantwort
09.01.2014 | 07:19 Uhr · Stromio GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH