16.01.2014 | 14:31 Uhr · 730 Views · von ReclaBoxler-2169273

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio ignoriert § 41 Abs. 3 EnWG, Sonderkündigung

Ich fühle mich hier mit meinem Problem mit Stromio bestens aufgehoben, vor mir hatten schon einige Kunden dasselbe Problem mit diesem Stromlieferanten.

Im April 2013 teilte mir Stromio schriftlich mit, dass der monatlicher Abschlag sich im Juni 2013 erhöhen würde wegen der höheren gesetzlichen Abgaben des Stromlieferanten, den er jetzt an den Kunden weitergeben wird. Ich wurde auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

Am 03.01.2014 bekam ich meine Jahresrechnung. Nach Prüfung der Rechnung entdeckte ich, dass Stromio erneut die Abschläge wegen der gesetzlichen Abgaben erhöht hatte, ohne mich 6 Wochen vorher darüber zu informieren.

Am 13.01.2014 kündigte ich den Vertrag zum 01.03.2014 und nahm mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch.

Stromio will kein Sonderkündigungsrecht erkennen und lässt mich nicht aus dem Vertrag. Den § 41 Abs. 3 EnWG erkennt Stromio nicht an.

Meine Forderung

Vertragsende wegen Sonderkündigungsrecht am 28.02.2014.

Firmenantwort

20.01.2014 | 15:18 Uhr · Stromio GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH