26.01.2014 | 13:06 Uhr · 463 Views · von Caterina Lazzarini
Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio verweigert Sonderkündigungsrecht!
Ich habe seit 01.02.2013 einen Vertrag mit Stromio (Grünwelt Energie), Tarif grünstrom 12 mit 6 Wochen Kündigungsfrist.
Im Dezember 2013 erhielten wir eine Mitteilung (Preisinformation 13.12.2013), in der Stromio eine Erhöhung des Arbeitspreises und des Grundpreises zum 01.02.2014 angekündigt. Bzgl. Sonderkündigungsrecht heißt es in der Preisinformation wörtlich "Aufgrund der Preisanpassung zum 01.02.2014 haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen.
Daraufhin habe ich am 20.01.14 den bestehenden Stromliefervertrag mit Verweis auf unser Sonderkündigungsrecht per E-Mail und Fax (mit Sendebestätigung) schriftlich gekündigt und um eine entsprechende Kündigungsbestätigung gebeten.
Eine Bestätigung erhielte ich nicht. Statt dessen teilte mir mein neuer Stromlieferant mit, dass er leider von Stromio informiert wurde, dass wir noch bis zum 31.01.2015 an unseren derzeitigen Vertrag gebunden seien und es aus diesem Grund leider nicht möglich wäre, unseren Auftrag zur Belieferung anzunehmen. Stromio hat sich heute (24.1.2014) mit einer Kündigungsbestätigung aufgrund der Anfrage des neuen Lieferanten erneut zum 31.1.2015 gemeldet!
Daraufhin habe ich meine Kündigung heute, am 24.1.2014 nochmals per E-Mail und Fax gegenüber Stromio erneuert. Auch hierzu liegt mir keine Rückmeldung der Stromio GmbH vor!
Meine Forderung
Annahme unserer Kündigung und Entlassung aus dem Vertrag zum 01.02.2014
Firmenantwort
28.01.2014 | 14:46 Uhr · Stromio GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH