01.02.2014 | 08:05 Uhr · 654 Views · von Vasmer
Stromio GmbH (Kaarst)
Stromio erkennt fristgemäße Kündigung per Mail nicht an
Am 17.01.2014 habe ich meinen Vertrag fristgemäß (6 Wochen vor Ablauf) zum 01.03.2014 per Mail (kundenservice@stromio.de) gekündigt.
Eine Rückmail (Vorgangsnummer 4210298#594016b) ging am 29.10.2014 ein.
Sehr geehrte Frau Vasmer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.01.2014.
Mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung erhalten. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Hierzu ist es erforderlich uns die Kündigung per Brief oder Telefax jeweils mit Unterschrift des Vertragspartners zu senden. Sie können uns das eingescannte Schreiben gern auch per E-Mail Anhang senden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 17.01.2015 in unserem Hause vorliegen muss. Später eingehenden Kündigungen kann leider nicht entsprochen werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
In meinem Auftrag hatte ein anderer Stromversorger bereits 2013 den Vertrag gekündigt.
Stromio hat diese Kündigung abgelehnt und dem Unternehmen mitgeteilt, dass eine Kündigung erst zum 01.03.2014 möglich sei.
Meine Forderung
Anerkennug der fristgemäßen Kündigung zum 01.03.2014
Firmenantwort
04.02.2014 | 09:46 Uhr · Stromio GmbH
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH