03.03.2014 | 09:01 Uhr · 913 Views · von Familie Paukert

Air France KLM

Keine Rückerstattung von Steuern und Gebühren seit Oktober 2013

Meine Gattin hatte einen Hin -und Rückflug von Berlin Tegel nach Paris CDG vom 28.10.13bis zum 30.1013 online direkt bei AirFrance gebucht.

Flugpreis für Sie und unseren Kleinen (damals 22 Monate alt) 120,80€? Rechnungsbetrag wurde via sofortüberweisung beglichen. Flugpreis beinhaltete Steuern und Gebühren über 106,76€.

Da unser Sohn vor dem Flug erkrankte, konnte meine Gattin mit Ihm nicht fliegen.

Aus diesem Grund forderten wir Air France mehrmals via Mail, telefonisch und postalisch via Einschreiben auf, uns die Steuern und Gebühren zurückzuerstatten.

Auf das Einschreiben hin bekamen wur am 14.01.14 einen Brief, dass sich der Kundenservice bei uns melden würde. Was er natürlich nie getan hat.

Trotz mehrmaliger Übermittlung aller Bankdaten (die der Airline bei gewähler Bezahlung natürlich auch schon vorlagen) wurde keine Erstattung geleistet.

Meine Forderung

Erstattung der Steuern und Gebühren zu 106,76€

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10.03.2014 | 09:08 Uhr · Familie Paukert

Keine Reaktion der Airline. Nochmalige Mahnung wird jetzt ignoriert. Mal sehen, was Air France zu einem Mahnverfahren sagt.

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13.03.2014 | 13:43 Uhr · Familie Paukert

AirFRance hat ohne Rückmeldung 36,76€ überwiesen - 80€ Abzug (wahrsag: zwei Passagiere x zwei Strecken x 20€ Bearbeitungsgebühr….) Habe jetzt Zivilklage eingereicht

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21.03.2014 | 02:49 Uhr · Klaus Schlesinger

Dass für die Rückzahlung der Steuern und Gebühren eines Fluges noch eine sogenannte "Bearbeitungsgebühr" für die reine Rückzahlung erhoben wird, kommt leider immer wieder vor, obwohl dies unzulässig ist und eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens der Fluggesellschaft darstellt. - Über dieses Thema habe ich einen Blogbeitrag geschrieben: http://fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html Dieser Beitrag enthält auch einen Link zu einer Musterklage.

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27.03.2014 | 14:36 Uhr · Familie Paukert

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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27.03.2014 | 14:36 Uhr · Familie Paukert

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst