19.03.2014 | 15:42 Uhr · 470 Views · von Wolfgang Drost

Stromio GmbH (Kaarst)

Ärger mit Stromabrechnung

Am 16.11.12 schloß ich per Internet mit Stromio/Grünstrom einen Stromlieferungsvertrag zum Lieferbeginn 1.1.2013. Als Preis war 24,81 ct/kWh vereinbart, den die Firma auch am 30.11.12 bestätigt hat. Zum Lieferende am 31.12.2013 wurde dann allerdings eine höherer Preis abgerechnet, der vorher nicht angekündigt wurde und auf meine Reklamation hin mit Erhebung der „Offshor-Umlage“ begründet wurde.

Dazu ist anzumerken: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit Stromio hat die Erhöhung von 25 ct bereits festgestanden (der Gesetzgeber schreibt als Stichtag den 15. Okt. des Jahres vor!), muß also zum Vertragsschluß Ende November im Preis enthalten sein. Die Auftragsbestätigung von Stromio enthält - entgegen deren Behauptung - deshalb auch keinen Hinweis auf eine solche Erhöhung.

Ich kann deshalb nur vor einem Vertrag mit Grünstrom warnen, Die Differenz in meiner Schlussrechnung beträgt zwar „nur“ 7,67 € zu meinen Gunsten, jedoch wird kaum ein Kunde (falls solche Kleinstbeträge vom Kunden überhaupt bemerkt werden) für die Forderung einen Anwalt oder Gericht bemühen. Offenbar soll den (Zusatz-) Profit die Masse bringen.

Darum nochmals: Finger weg! Solch eine Dreistigkeit hab ich noch nicht erlebt. Die Methoden zur Profitmaximierung werden bei einigen der Branche immer perfider.

Meine Forderung

Erstattung der zuviel berechneten Betrages (7,67)

Firmenantwort

20.03.2014 | 12:10 Uhr · Stromio GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Kommentar

24.03.2014 | 22:14 Uhr · Wolfgang Drost

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Kommentar

25.03.2014 | 12:23 Uhr · Wolfgang Drost

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst