28.03.2014 | 19:43 Uhr · 4256 Views · von Verena Pittwehn

Dirk Rossmann GmbH (Wittenberg)

Ungewollter Diebstahl

Mir ist am Mittwoch etwas passiert, was wirklich nicht gewollt war und was mir natürlich auch sehr leid tut.

Ich bin alleinerziehende Mutter und war gestern mit meiner Tochter in einer Filiale in Wittenberg bei Rossmann einkaufen. Meine Tochter ist 1,5 Jahre und sitzt noch teilweise in ihrem Kinderwagen. Ich wollte Zahnbürstenköpfe, Haarpflege und ein großes Paket Windeln kaufen. Da ich nur zwei Hände habe, packte ich das Haarpflegemittel und die Zahnbürstenköpfe in meine Tasche, welche am Kinderwagen, vorn am Griff, befestigt ist. Ich ging zur Kasse und wollte bezahlen. Ich legte das Haarpflegemittel und die Windeln auf das Band. Da sich in meiner Tasche noch andere Dinge befanden, übersah ich dummerweise die Zahnbürstenköpfe, leider habe ich auch nicht mehr wirklich daran gedacht, da ich auch ein wenig durch meine Tochter abgelenkt war.

Ich bezahlte die beiden genannten Dinge und wollte die Filiale verlassen, als es plötzlich piepte. Sofort kam eine Kassiererin und ich schaute gleich in meine Tasche, da fielen mir die Zahnbürstenköpfe wieder ein. Ich versuchte ihr die Situation zu erklären, doch sie war leider sehr unfreundlich und rief sofort die Polizei. Ich sagte ihr auch, dass wir uns eigentlich vom Sehen her schon viele Jahre kennen und sie auch weiß, dass ich noch nie geklaut habe. Ich selbst bin auch noch nie polizeilich aufgefallen, habe also eine reine Weste. Es war einfach nur dumm gelaufen und lag keinesfalls in meiner Absicht. Doch leider ließ sie nicht mit sich reden, ich hatte eher das Gefühl ausgelacht zu werden, denn die ganze Zeit hatte sie ein sehr unangenehmes "Grinsen" im Gesicht.

Um ehrlich zu sein, kam ich mir vor wie ein Schwerverbrecher. Außerdem meinte sie, dass ich auch hätte einen Korb nehmen können. Doch wie kann ich das machen, wenn ich nur zwei Hände habe und in einer den Kinderwagen und in der anderen das große Paket Windeln hatte?

Ich beteure hiermit noch einmal, dass es wirklich nicht in meiner Absicht lag, einen Diebstahl zu begehen. Sonst wäre ich ja auch nicht zur Kasse gegangen und hätte mein Haarpflegemittel bezahlt.

Ich bekam 1 Jahr Hausarrest für alle Filialen von Rossmann, eine Strafanzeige wegen Diebstahl und 75€ Fangprämie.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass mir diese Angelegenheit sehr unangenehm ist und es mir sehr leid tut. Gern würde ich mir wünschen, dass Sie das Hausverbot, die Strafanzeige und natürlich auch die Fangprämie gegen mich aufheben. Aber mein größter Wunsch wäre, das Hausverbot zu erlassen, da ich jahrelang schon treue Kundin von Rossmann bin, meine Tochter sogar im Babyclub angemeldet ist und ich immer sehr zufrieden mit den Produkten und Angeboten war.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr zum Dank verbunden.

Meine Forderung

Hausverbot, Strafanzeige und Fangprämie aufzuheben

Firmenantwort

01.04.2014 | 07:00 Uhr · Dirk Rossmann GmbH

Sehr geehrte Frau Pittwehn,

zu Ihren hier dargestellten Ausführungen nehmen wir wie folgt Stellung:

Jeder Gegenstand, der unseren Verkaufsstellen zuzuordnen ist, zählt zunächst zu unserem Eigentum. Wird ein Gegenstand (Inventar oder Ware) unbezahlt bzw. ohne Zustimmung einer der verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgenommen, wird diese Handlung als Diebstahl gewertet und entsprechend verfolgt. Dabei können wir von unserer Seite aus nicht unterscheiden, ob es sich um ein Versehen oder um Absicht handelt. Einer Aufhebung des verhängten Hausverbotes sowie der Rücknahme der Strafanzeige und Fangprämie werden wir daher nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

ihr Rossmann Kundenservice